Informationen zum Abstinenznachweis mittels Phosphatidylethanol (PEth) nach CTU-Kriterien
(Beurteilungskriterien für die Fahreignungsdiagnostik)Eine Möglichkeit des Alkohol-Abstinenzbelegs ist ein Kontrollprogramm, bei dem - je nach Abstinenzdauer - nach kurzfristiger Einbestellung eine vorgegebene Anzahl von Blutentnahmen durchgeführt wird. Hierzu wird mit Ihnen nach einem Informationsgespräch ein entsprechender Vertrag mit sämtlichen benötigten Daten und Informationen abgeschlossen. Einen Termin zum Informationsgespräch und Vertragsabschluss buchen Sie bitte mit Hilfe unseres Online-Buchungstools.
Abstinenzzeitraum und Probenanzahl
Für einen Alkoholabstinenzbeleg über 6 Monate sind mindestens 4 Probennahmen vorgeschrieben, für einen Abstinenznachweis über 12 Monate werden mindestens 6 Probennahmen benötigt. Grundsätzlich sind nach Rücksprache auch individuelle Abstinenzzeiträume mit einer entsprechend angepassten Probenanzahl möglich.
Bitte beachten Sie, dass wir über die im speziellen Fall benötigte Dauer der Abstinenz keine Aussage treffen können. Diese Information erhalten Sie von der MPU-Begutachtungsstelle oder von beratend tätigen Verkehrspsycholog*innen.
Einbestellung und Blutentnahme
Sie werden von uns per Email zur Abgabe einer Blutprobe aufgefordert. Die Blutentnahme erfolgt am Tag nach der Aufforderung oder am darauffolgenden Tag zu einer zuvor vereinbarten Uhrzeit während der Öffnungszeiten. Es werden wenige Tropfen Kapillarblut aus dem Finger oder dem Ohrläppchen entnommen.
Erlaubte Abwesenheitszeiten während des Abstinenzeitraumes
Abwesenheitszeiten müssen mindestens drei Tage vorher telefonisch oder per Email gemeldet werden. Bei einem 6-monatigen Vertrag sind 28 Tage, bei einem 12-monatigen Vertrag 56 Tage Abwesenheit zulässig. Hierbei ist eine maximale Abwesenheitsdauer von 3 bzw. 5 Wochen am Stück erlaubt. In den ersten und letzten 2 Wochen des Überwachungszeitraums ist eine Abwesenheit länger als 7 Tage unzulässig.
Verhinderung wegen Krankheit gilt als Abwesenheit und muss sofort gemeldet werden. Bei Krankmeldung nach bereits erfolgter Einbestellung muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen im betreffenden Zeitraum nicht möglich war, eine Blutprobe am Institut abzugeben. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus.
Untersuchungsumfang
Zum Nachweis einer Alkoholabstinenz wird das PEth-Homolog 16:0 / 18:1 quantitativ bestimmt
Untersuchungkosten
Die Untersuchungskosten belaufen sich auf 120,- Euro pro Probe und müssen jeweils bar bei der Probenabgabe bezahlt werden.
Gründe für einen Abbruch des Abstinenzkontrollprogramms
- Positiver Befund
- Nichterscheinen nach Einbestellung
- Kein ärztliches Attest bei krankheitsbedingtem Nichterscheinen
- Zu späte Bekanntgabe der Abwesenheit
- Mehr als eine Woche Abwesenheit in den ersten zwei Wochen oder am Ende der Vertragslaufzeit
- Einnahme relevanter Medikamente ohne Nachweis der ärztlichen Verschreibung
Informationen zur analytischen Begleitung des „Kontrollierten Trinkens“ nach CTU-Kriterien
(Beurteilungskriterien für die Fahreignungsdiagnostik)Zum Beleg eines „Kontrollierten Trinkens“ wird nach kurzfristiger Einbestellung eine vorgegebene Anzahl von Kapillarblutproben entnommen. In den Blutproben wird der Alkoholkonsummarker PEth (Phosphatidylethanol 16:0, 18:1) bestimmt.
Hierzu wird mit Ihnen nach einem Informationsgespräch ein entsprechender Vertrag mit sämtlichen benötigten Daten und Informationen abgeschlossen. Einen Termin zum Informationsgespräch und Vertragsabschluss buchen Sie bitte mit Hilfe unseres Online-Buchungstools
Kontrollzeitraum und Probenanzahl
Für einen Kontrollzeitraum über 6 Monate sind mindestens 4 Probennahmen vorgeschrieben. Grundsätzlich sind nach Rücksprache auch individuelle Kontrollzeiträume mit einer entsprechend angepassten Probenanzahl möglich. Bringen Sie bitte die Kontaktdaten ihrer beratend tätigen Verkehrspsychologin zum Informationsgespräch mit.
Einbestellung und Blutentnahme
Sie werden von uns per Email zur Abgabe einer Blutprobe aufgefordert. Die Blutentnahme erfolgt zu einem Termin innerhalb von 4 Tagen nach der Aufforderung zu einer zuvor vereinbarten Uhrzeit. Es werden wenige Tropfen Kapillarblut aus dem Finger oder dem Ohrläppchen entnommen.
Untersuchungkosten
Die Untersuchungskosten belaufen sich auf 120,- Euro pro Probe und müssen jeweils bar bei der Probenabgabe bezahlt werden.
Kontakt Abstinenzkontrollprogramm
Margarete Hölz
Telefon: 0761 270-81892 • Telefax: 0761 270-81899 • Email: irm.ctu@uniklinik-freiburg.de
Institut für Rechtsmedizin • Albertstraße 9 • 79104 Freiburg
Telefon: 0761 270-81888 • Telefax: 0761 270-81899 • Email: rechtsmedizin@uniklinik-freiburg.de