Beleg einer Alkohol- bzw. Drogenabstinenz für die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
Zur Wiedererteilung einer entzogenen Fahrerlaubnis kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei Zweifeln an der Fahreignung das Ablegen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) fordern. Wurde die Fahrerlaubnis in Zusammenhang mit Alkoholkonsum bzw. Drogenkonsum oder -besitz entzogen, kann hierzu ein Abstinenzbeleg erforderlich sein.
Diese unter Einhaltung der Anforderungen der sogenannten CTU-Kriterien geforderten Nachweise einer Alkohol- oder Drogenabstinenz können im hiesigen Institut durchgeführt werden. Auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen in Verbindung mit einem Abstinenzbeleg zusammengestellt.
Termine zur Anmeldung zum Urinkontrollprogramm oder zur Entnahme einer Haarprobe
Bitte vereinbaren Sie zur Anmeldung zu einem Abstinenzkontrollprogramm oder zur Abgabe einer Haarprobe mit dem unten hinterlegen Online-Tool einen Termin.
Informationen zum Abstinenznachweis
Für den laborchemischen Beleg einer Alkohol- bzw. Drogenabstinenz bestehen grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten:
Die Analyse von Urinproben im Rahmen eines Abstinenzkontrollprogramms und die Analyse von Haarproben. Im Folgenden sind die wichtigsten Informationen und Anforderungen an die beiden Verfahren zusammengefasst.
Die Vorgehensweise bei Urinkontrollprogrammen bzw. der Analysen von Haarproben zum Abstinenzbeleg im Rahmen der Fahreignungsdiagnostik erfolgt gemäß den Vorgaben der sog. CTU-Kriterien nach J. Brenner-Hartmann, W. Fastenmeier, M. Graw (Hrsg.): Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung - Beurteilungskriterien, Kirschbaum Verlag, Bonn, in der jeweils aktuellen Auflage, www.kirschbaum.de
Bitte beachten Sie, dass wir über die im speziellen Fall benötigte Dauer der Abstinenz keine Aussage treffen können. Diese Information erhalten Sie von der MPU-Begutachtungsstelle oder von beratend tätigen Verkehrspsycholog*innen.
Informationen zur Verwertbarkeit der Befunde
Unser Institut ist nach ISO/IEC 17025 akkreditiert. Diese Akkreditierung beinhaltet die forensisch-toxikologische Analyse von Urin und Haaren im Rahmen der Fahreignungsdiagnostik. Anlage zur Akkreditierungsurkunde (unbefristet)
Die von uns durchgeführten Analysen und Befunde entsprechen den aktuell geltenden CTU-Kriterien der Beurteilungskriterien zur Fahreignungsdiagnostik.
Kontakt Abstinenzkontrollprogramm
Institut für Rechtsmedizin • Albertstraße 9 • 79104 Freiburg
Telefon: 0761 203-6853 • Telefax: 0761 203-6858 • Email: rechtsmedizin@uniklinik-freiburg.de