Informationen zu Haaranalysen nach CTU-Kriterien
(Beurteilungskriterien für die Fahreignungsdiagnostik)Eine Möglichkeit des retrospektiven Abstinenzbelegs ist die Analyse von Haarproben. Einen Termin zur Haarabnahme an unserem Institut buchen Sie bitte mit Hilfe unseres Online-Buchungstools.
Abstinenzzeitraum und Haarlänge
In der Regel wird für den Abstinenzbeleg Kopfhaar verwendet. Hierzu werden zwei ca. bleistiftdicke Strähnen direkt über der Kopfhaut am Hinterkopf abgeschnitten. Für Kopfhaar gilt als Faustregel eine Wachstumsgeschwindigkeit von einem Zentimeter pro Monat, d.h. in einem ein Zentimeter langen Haar bzw. im kopfnahen Zentimeter eines Haares, können Substanzen und ggf. deren Abbauprodukte für einen Zeitraum von ca. einem Monat vor Probennahme nachgewiesen werden.
Für den Beleg einer Alkoholabstinenz darf laut CTU-Kriterien eine maximale Haarlänge von 3 cm untersucht werden. Dies entspricht einem Überwachungszeitraum von 3 Monaten vor der Haarentnahme.
Für den Beleg einer Drogen- oder Medikamentenabstinenz darf laut CTU-Kriterien eine maximale Haarlänge von 6 cm untersucht werden. Dies entspricht einem Überwachungszeitraum von 6 Monaten vor der Haarentnahme.
Die letzte Haarprobe eines Kontrollzeitraumes darf nicht mehr als 2 Wochen vor oder nach dem Abschlussdatum eines Kontrollzeitraumes erfolgen, anderenfalls bedarf es einer nachvollziehbaren Begründung. Nachweislücken zwischen den einzelnen Proben von bis zu zwei Wochen sind akzeptabel.
Bitte beachten Sie, dass wir über die im speziellen Fall benötigte Dauer der Abstinenz keine Aussage treffen können. Diese Information erhalten Sie von der MPU-Begutachtungsstelle oder von beratend tätigen Verkehrspsycholog*innen.
Anforderungen an die Haarprobe
Für eine retrospektive Alkoholabstinenzkontrolle sind kosmetisch behandelte (gebleichte oder colorierte) Haare nicht zulässig. Für den Beleg einer Drogen- oder Medikamentenabstinenz können colorierte (gefärbte oder getönte) Haare verwendet werden, sofern zur Bestätigung der Abstinenz ein Urinkontrollprogramm bzw. eine weitere Analyse unbehandelter Haare über den Zeitraum der folgenden 6 Monate angeschlossen wird.
Bitte geben Sie daher sämtliche Haarbehandlungen bei der Probennahme an. Wird im Rahmen der Analyse eine nicht angegebene Haarbehandlung festgestellt, so ist laut CTU-Kriterien ein negativer Befund nicht als Abstinenzbeleg zu bewerten.
Obwohl in der Regel Kopfhaare verwendet werden, können für den Abstinenzbeleg auch Körperhaare verwendet werden. Für den Beleg einer Alkoholabstinenz ist die Verwendung von Achselhaaren nicht zulässig. In allen Fällen gilt, dass im Rahmen der Fahreignungsdiagnostik trotz unterschiedlicher Wachstumsgeschwindigkeiten die Faustregel 1 cm Haarwachstum pro Monat Anwendung findet.
Untersuchungsumfang
Alkoholabstinenznachweis | Drogenabstinenznachweis |
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Bei Hinweisen auf einen Opiat- bzw. Opioidkonsum, Missbrauch Neuer psychoaktiver Stoffe (NPS) oder Medikamentenmissbrauch ist der Untersuchungsumfang laut Richtlinien auf die entsprechende Substanz oder Stoffgruppe zu erweitern.
Untersuchungskosten
Die Untersuchungskosten pro Probe belaufen sich wie folgt:
Alkoholabstinenznachweis: Drogenabstinenznachweis: Alkohol- und Drogenabstinenznachweis: | 200,- Euro 250,- Euro 400,- Euro |
Die Untersuchungskosten bei Hinweisen auf einen Opiat- bzw. Opioidkonsum, Missbrauch Neuer psychoaktiver Stoffe (NPS) oder Medikamentenmissbrauch müssen einzelfallbezogen ermittelt werden. Die Kosten für die Untersuchung müssen bar bei der Probenabgabe bezahlt werden.
Weiterführende Informationen zur Haaranalytik
Haarwachstum
Die oben bereits beschriebene Faustregel zum Haarwachstum bildet die reale Situation nur näherungsweise ab. In der wissenschaftlichen Literatur ist die Wachstumsgeschwindigkeit von Kopfhaar mit 0,6 bis 1,4 cm pro Monat beschrieben. Zudem ist zu beachten, dass Haare sich in Phasen unterschiedlichen Wachstums befinden können. Man unterscheidet hier die anagene Phase (aktives Wachstum), die katagene Phase (Übergangsphase) und die telogene Phase (Ruhephase ohne aktives Wachstum). Bei Erwachsenen befinden sich ca. 80 bis 90 % der Kopfhaare in der Wachstumsphase. Die Wachstumsrate sowie das Verhältnis von anagenem zu telogenem Kopfhaar sind interindividuell unterschiedlich und können von Alter, Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit und Gesundheitszustand beeinflusst werden.
Dies hat für den Abstinenzbeleg mittels Haaranalyse folgende Auswirkungen:
- eine 6 Monate nach Abstinenzbeginn entnommene Kopfhaarsträhne von 6 cm Länge ist auf Grund der unterschiedlichen Wachstumsphasen nicht zwingend negativ
- eine Einzelhaar-Analyse erlaubt - selbst wenn technisch möglich - keine Aussage über den Überwachungszeitraum, da nicht bestimmt werden kann, in welcher Wachstumsphase sich ein einzelnes Haar befindet
Einlagerung von Substanzen in die Haare
Theoretisch können Substanzen auf fünf verschiedene Wege in die Haarmatrix eingelagert werden:
- Einlagerung über den Blutstrom in die Haarwurzel
- Einlagerung über das das Haar umgebende Gewebe in den Haarschaft
- Einlagerung über Schweiß
- Einlagerung über Sebum (Sekret der Talgdrüsen der Haut)
- Einlagerung durch äußere Quellen wie z.B. Rauch, Staub, kontaminierte Hände
Kontakt Abstinenzkontrollprogramm
Margarete Hölz
Email: irm.ctu@uniklinik-freiburg.de
Institut für Rechtsmedizin • Albertstraße 9 • 79104 Freiburg
Telefon: 0761 203-6853 • Telefax: 0761 203-6858 • Email: rechtsmedizin@uniklinik-freiburg.de