Lehre am Institut für Rechtsmedizin
Diese Seiten geben einen Überblick über die angebotenen Lehrveranstaltungen für Studierende der Rechtswissenschaftlichen und Medizinischen Fakultät, die Rahmenbedingungen für das Wahlfach Rechtsmedizin, die angebotenen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, sowie grundlegende Informationen zur Weiterbildung zum Facharzt bzw. zur Fachärztin für Rechtsmedizin. Die am Institut für Rechtsmedizin angebotenen Vorlesungen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Vorlesungsverzeichnis der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Ansprechpartner für die studentische Lehre für Studierende der Medizinischen Fakultät ist Prof. Dr. med. Markus Große Perdekamp.
Zudem bietet das Institut Praktika und Abschlussarbeiten im Rahmen eines naturwissenschaftlichen Studiums, die Ausbildung zum/zur Chemielaborant*in sowie die Möglichkeit der Durchführung eines Freiwilligen Wissenschaftlichen Jahres (FWJ) bzw. Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) im forensisch-toxikologischen Labor an.
Demonstrationsveranstaltungen Rechtsmedizin für Studierende der Rechtswissenschaftlichen und Medizinischen Fakultät
Liebe Studierende, an ausgewählten Tagen (immer mittwochs) besteht das Angebot, einer gerichtlichen Obduktion beizuwohnen.
Für die Demonstrationen ist Folgendes zu beachten:
- Teilnahme nur für Studierende der Rechtswissenschaftlichen und Medizinischen Fakultät. Bitte bringen Sie zur Einlasskontrolle einen geeigneten Nachweis mit
- Teilnahme nur nach Voranmeldung per E-Mail ()
- Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt (Vergabe nach Eingang der E-Mails)
- Einlass in den Hörsaal nur mit FFP2-Maske
- Ersatzloser Kursentfall bei fehlenden Untersuchungsfällen (die angemeldeten Studierenden werden am Nachmittag des Vortags per E-Mail entsprechend informiert
Es handelt sich um Einzelveranstaltungen, die an folgenden Terminen jeweils von 14.00 – 15.30 Uhr im Hörsaal Rechtsmedizin angeboten werden:
16. Oktober 2024, 23. Oktober 2024, 30. Oktober 2024, 20. November 2024,
15. Januar 2025, 22. Januar 2025, 29. Januar 2025, 5. Februar 2025, 12. Februar 2025
Blockkurs Rechtsmedizin
Der Kurs Rechtsmedizin dauert 2 Wochen und ist im Curriculum für das 6. klinische Semester eingeplant. Er vermittelt die Grundlagen des Faches und besteht aus Vorlesungen, Demonstrationen, praktischen Übungen und Gruppenarbeiten.
Die Anmeldung für das zweiwöchige Blockpraktikum im Rahmen des Medizinstudiums und die Gruppeneinteilung erfolgen ausschließlich über das Studiendekanat. Es gelten die auf den Seiten des Studiendekanats nachzulesenden Bedingungen und Voraussetzungen für die Teilnahme am Kurs und an der Prüfung.
Die zum Blockkurs angemeldeten Teilnehmer finden alle Informationen auf ILIAS ("Meine Lehrveranstaltungen")
Lernzielkatalog für das Fach Rechtsmedizin an der Universität Freiburg
Klinisches Wahlfach
Die Studienordnung sieht für den klinischen Studienabschnitt die Belegung eines Wahlfaches vor. Dieses kann auch in der Rechtsmedizin absolviert werden. Dies ist ausschließlich außerhalb der Blockkurszeiten möglich. Der Besuch des Blockkurses Rechtsmedizin ist Voraussetzung für die Belegung des Wahlfaches.
Die Studierenden werden für die Zeitdauer von einer Woche vormittags im wesentlichen im Sektionssaal eingesetzt, erhalten aber auch Einblicke in die Labors und nehmen an Gerichtsverhandlungen teil. Grundlage der Benotung ist eine schriftliche Hausarbeit zu einem rechtsmedizinischen Thema, das mit der Betreuerin / dem Betreuer abgesprochen werden kann. Alternativ können auch Vorarbeiten zu einer Dissertation an unserem Institut als schriftliche Arbeit bewertet werden. Die Arbeit soll spätestens 4 Wochen nach Beendigung des Wahlfaches vorgelegt werden.
Famulatur
Nach der ÄAppO in der Fassung vom 17.07.2012 wird eine Famulatur im Institut für Rechtsmedizin als Krankenhausfamulatur anerkannt. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem zuständigen LPA. Eine Famulatur ist ausschließlich außerhalb der Blockkurszeiten möglich.
Terminmöglichkeiten erfragen Sie bitte per Mail bei Prof. Dr. Markus Große Perdekamp
Fortbildung Leichenschau
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
über Ihr Interesse an unserer Fortbildungsveranstaltung zur Leichenschau freuen wir uns und bieten Ihnen aktuell folgende Termine an:
Dienstag, den 23.04.2024, 14:00 - 15:30 Uhr und
Donnerstag, den 10.10.2024, 14:00 - 15:30 Uhr.
Die Veranstaltung findet im Hörsaal des Instituts für Rechtsmedizin, ersatzweise digital statt. Wenn Sie an einer der Veranstaltungen teilnehmen möchten, bitten wir um formlose Anmeldung per e-Mail: rechtsmedizin@uniklinik-freiburg.de
Ansprechpartnerin dieser Veranstaltung ist Prof. Dr. Annette Thierauf-Emberger.
Weiterbildung zum Facharzt bzw. zur Fachärztin für Rechtsmedizin
Die Weiterbildung zum Facharzt/Fachärztin für Rechtsmedizin ist durch die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammern geregelt. Das Gebiet Rechtsmedizin umfasst die Entwicklung, Anwendung und Beurteilung medizinischer und naturwissenschaftlicher Kenntnisse für die Rechtspflege sowie die Vermittlung arztrechtlicher und ethischer Kenntnisse für die Ärzteschaft. Ziel der Weiterbildung im Gebiet Rechtsmedizin ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit
60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 der Weiterbildungsordnung, davon
- 6 Monate im Gebiet Pathologie
- 6 Monate in Psychiatrie und Psychotherapie oder Forensische Psychiatrie
- können 6 Monate im Gebiet Pathologie oder in Öffentliches Gesundheitswesen, Pharmakologie und Toxikologie, Psychiatrie und Psychotherapie oder Forensische Psychiatrie angerechnet werden.
Weiterbildungsinhalte
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Durchführung der Leichenschau
- der rechtsmedizinischen Sektionstechnik und Bewertung
- der makroskopischen und mikroskopischen Befunde einschließlich histologischer Untersuchungen
- der Darstellung des Kausalzusammenhangs im Rahmen der Todesermittlung unter Auswertung der Ermittlungsakten und Untersuchungsergebnisse
- der Erstattung von schriftlichen und mündlichen Gutachten über Kausalzusammenhänge im Rahmen der Todesermittlung und zu forensisch-psychopathologischen Fragestellungen
- der Asservierung, Auswertung und Beurteilung von Spurender Beurteilung von Verletzungen bei Lebenden, insbesondere in Fällen von Kindesmisshandlung und Sexualdelikten
- der Beurteilung von Intoxikationen bei Lebenden und Leichen einschließlich der Materialsicherungden Grundlagen der forensischen Molekulargenetik unter spezieller Berücksichtigung der Paternität und Identifizierung
- strafrechtlichen, verkehrs- und versicherungsmedizinischen Fragestellungen einschließlich forensischer Biomechanik
- forensischer Traumatologieforensischer Anthropologie einschließlich forensischer Odontologie
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- Beschreibung und Bewertung von Leichenschaubefunden
- Befunddokumentation und -beurteilung von Tat- und Fundorten
- gerichtliche Obduktionen mit Begutachtung des Zusammenhangs zwischen morphologischem Befund und Geschehensablauf
- histologische Untersuchungen
- Beurteilung von Spurenbildern und Spurenasservierung
- mündliche und schriftliche Gutachten für das Gericht
- forensisch-osteologische bzw. -odontologische Expertisen
Strukturierter Weiterbildungskatalog am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg
Logbuch gemäß Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Praktika / Abschlussarbeiten
Für ein Praktikum im forensisch-toxikologischen Labor, z.B. im Rahmen des Pharmaziestudiums (Pharmazeutin/Pharmazeut im Praktikum), eines Praxissemesters oder zur Anfertigung einer Bachelor-, Master- oder Diplomarbeit in einem naturwissenschaftlichen Studiengang können Sie sich gerne per E-Mail an mit dem E-Mail-Betreff #BewerbungPraktikum bewerben.
Beachten Sie bitte, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sein müssen, der Praktikumszeitraum mindestens drei Monate beträgt und Sie sich mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn mit Lebenslauf, kurzem Anschreiben und Zeugnissen bewerben sollten.
Ausbildung zum/zur Chemielaborant*in
In der Abteilung Forensische Toxikologie des Instituts für Rechtsmedizin werden seit Jahren erfolgreich Chemielaborantinnen und Chemielaboranten ausgebildet. Der Schwerpunkt der dreieinhalbjährigen Ausbildung liegt hierbei auf dem Nachweis von Drogen, Medikamentenwirkstoffen und organischen Giften in verschiedenen biologischen Materialien mittels moderner instrumenteller Verfahren. Am Schnittpunkt von Forschung und Routineanalytik erlernen die Auszubildenden sämtliche Arbeitsschritte und Verfahren eines analytischen Labors vom Probeneingang über Probenaufarbeitung und Analytik bis hin zur Befunderstellung.
Beginn der Ausbildung ist am 1. September, die Stellenausschreibung läuft in der Regel im Herbst des Vorjahres. Informationen zu aktuell ausgeschrieben Ausbildungsstellen und zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie zentral auf den Seiten der Stabsstelle Ausbildung des Universitätsklinikums Freiburg.
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) bzw. Freiwilliges Wissenschaftliches Jahr (FWJ)
Es besteht die Möglichkeit ein freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) im forensisch-toxikologischen Labor des Instituts zu leisten. Sie haben die Möglichkeit, die Arbeitswelt kennenzulernen und Einblicke in die Methoden und Abläufe eines akkreditierten forensisch-toxikologischen Labors zu erhalten. Sie unterstützen unser Laborteam in der Routineanalytik und bei Verwaltungsaufgaben und/oder übernehmen unter Anleitung unserer wissenschaftlichen Mitarbeitenden Aufgaben in laufenden Forschungsprojekten.
Beginn der Freiwilligendienste ist in der Regel der 1. September des Jahres. Beachten Sie bitte, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sein müssen. Informationen zum Freiwilligen Jahr sowie zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie zentral auf den Seiten der Stabsstelle Ausbildung des Universitätsklinikums Freiburg.
Institut für Rechtsmedizin • Albertstraße 9 • 79104 Freiburg
Telefon: 0761 203-6853 • Telefax: 0761 203-6858 •Email: rechtsmedizin@uniklinik-freiburg.de