Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene (USG)
Gerichtsfeste Dokumentation von Verletzungen nach körperlicher Gewalt (z. B. häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, Misshandlung)
Der Einsatz von körperlicher Gewalt -v. a. im sozialen Nahraum‑ wird von den Betroffenen häufig nicht zur Anzeige gebracht. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Das Sichern und Dokumentieren von körperlichen Verletzungsfolgen kann Betroffenen dabei helfen, sich über den für sie richtigen Weg klar zu werden und ohne Zeitdruck eine Entscheidung für oder gegen eine Strafanzeige zu treffen.
Die ärztlichen Mitarbeiter*innen der Rechtsmedizin Freiburg haben jahrelange Erfahrung und eine besondere Kompetenz in der rechtssicheren Dokumentation und Beurteilung von körperlichen Gewaltfolgen. Das Angebot soll Betroffenen eine objektive Sicherung von Verletzungsspuren nach höchstem fachlichem Standard bieten, ohne dass zuvor die Polizei oder andere Behörden eingeschaltet werden müssen. Diese Dokumentation von Verletzungen ist für die Betroffenen kostenfrei.
Wer kann sich untersuchen lassen?
Die USG kann von jeder Person, die von körperlicher Gewalt betroffen ist, aufgesucht werden. Die Betroffenen können den Kontakt mit uns direkt aufnehmen. Eine Zuweisung durch behandelnde Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen ist ebenfalls möglich.
Eine telefonische Terminabsprache ist erforderlich und kann unter der Rufnummer 0761 203-6850 erfolgen. Die Geschäftszeiten sind Mo. - Fr., 8:00 bis 16:30 Uhr, Feiertage ausgenommen. Außerhalb der Geschäftszeiten können über den Anschluss der Rufnummer eine Nachricht und Kontaktdaten für einen Rückruf hinterlassen werden.
Was wird untersucht?
Schwerpunkt des Leistungsangebots der USG ist die rechtssichere Dokumentation von äußerlich sichtbaren Gewaltfolgen am Körper. Eine unverzügliche Vorstellung ist anzustreben, grundsätzlich ist eine Dokumentation aber immer sinnvoll, solange Verletzungen / Veränderungen noch sichtbar sind. Sollten ärztliche Befunde über eine Akutversorgung vorliegen, so ist es hilfreich, wenn diese Dokumente zur Untersuchung mitgebracht werden.
Was ist zu bedenken?
Am Institut für Rechtsmedizin kann keine Diagnostik (klinisch, apparativ, laborchemisch) und keine medizinische Behandlung von akut versorgungspflichtigen Verletzungen erfolgen. Die Vorstellung zur Dokumentation muss deshalb nach einer evt. nötigen Akutbehandlung stattfinden.
Rechtsmedizinische Gutachten über Verletzungen werden ausschließlich im behördlichen Auftrag erstellt. Auch eine Aushändigung der erstellten Dokumentationen und Bilder an Privatpersonen ist nicht vorgesehen.
Terminvereinbarung USG
Für weitere Informationen oder eine Terminvereinbarung kontaktieren sie uns Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 16:30 Uhr gerne telefonisch unter 0761 203-6850 oder per Email
Institut für Rechtsmedizin • Albertstraße 9 • 79104 Freiburg
Telefon: 0761 203-6853 • Telefax: 0761 203-6858 • Email: rechtsmedizin@uniklinik-freiburg.de