Informationen zum Urinkontrollprogramm nach CTU-Kriterien
(Beurteilungskriterien für die Fahreignungsdiagnostik)Eine Möglichkeit des Abstinenzbelegs ist ein Urinkontrollprogramm, bei dem - je nach Abstinenzdauer - nach kurzfristiger Einbestellung eine vorgegebene Anzahl von Urinkontrollen durchgeführt wird. Hierzu wird mit Ihnen nach einem Informationsgespräch ein entsprechender Vertrag mit sämtlichen benötigten Daten und Informationen abgeschlossen. Einen Termin zum Informationsgespräch und Vertragsabschluss buchen Sie bitte mit Hilfe unseres Online-Buchungstools.
Abstinenzzeitraum und Probenanzahl
Für einen Alkohol- oder Drogenabstinenzbeleg über 6 Monate sind mindestens 4 Urinkontrollen vorgeschrieben, für einen Abstinenznachweis über 12 Monate werden mindestens 6 Urinkontrollen benötigt. Grundsätzlich sind nach Rücksprache auch individuelle Abstinenzzeiträume mit einer entsprechend angepassten Probenanzahl möglich.
Bitte beachten Sie, dass wir über die im speziellen Fall benötigte Dauer der Abstinenz keine Aussage treffen können. Diese Information erhalten Sie von der MPU-Begutachtungsstelle oder von beratend tätigen Verkehrspsycholog*innen.
Einbestellung und Urinkontrolle
Sie werden von uns telefonisch bzw. per SMS oder Email zur Abgabe einer Urinkontrolle aufgefordert. Die Urinabgabe unter Sichtkontrolle muss am Tag der Aufforderung oder am Tag nach Erhalt der Aufforderung zwischen 09:00 und 12:00 Uhr oder zwischen 13:00 und 16:00 Uhr erfolgen.
Erlaubte Abwesenheitszeiten während des Abstinenzeitraumes
Abwesenheitszeiten müssen mindestens drei Tage vorher telefonisch oder per Email gemeldet werden. Bei einem 6-monatigen Vertrag sind 28 Tage, bei einem 12-monatigen Vertrag 56 Tage Abwesenheit zulässig. Hierbei ist eine maximale Abwesenheitsdauer von 3 bzw. 5 Wochen am Stück erlaubt. In den ersten und letzten 2 Wochen des Überwachungszeitraums ist eine Abwesenheit länger als 7 Tage unzulässig.
Verhinderung wegen Krankheit gilt als Abwesenheit und muss sofort gemeldet werden. Bei Krankmeldung nach bereits erfolgter Einbestellung muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen im betreffenden Zeitraum nicht möglich war, eine Urinprobe am Institut abzugeben. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus.
Untersuchungsumfang
Alkoholabstinenznachweis | Drogenabstinenznachweis |
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Bei Hinweisen auf einen Opiat- bzw. Opioidkonsum, Missbrauch neuer psychoaktiver Stoffe (NPS) oder Medikamentenmissbrauchs ist der Untersuchungsumfang laut Richtlinien auf die entsprechende Substanz oder Stoffgruppe zu erweitern.
Untersuchungskosten
Die Untersuchungskosten pro Probe belaufen sich wie folgt:
Alkoholabstinenznachweis: Drogenabstinenznachweis: Alkohol- und Drogenabstinenznachweis: | 105,- Euro 180,- Euro 250,- Euro |
Die Untersuchungskosten bei Hinweisen auf einen Opiat- bzw. Opioidkonsum, Missbrauch Neuer psychoaktiver Stoffe (NPS) oder Medikamentenmissbrauch müssen einzelfallbezogen ermittelt werden. Die Kosten für die Untersuchung müssen bar bei der Probenabgabe bezahlt werden.
Gründe für einen Abbruch des Abstinenzkontrollprogramms
- Positiver Befund
- Nichterscheinen nach Einbestellung
- Kein ärztliches Attest bei krankheitsbedingtem Nichterscheinen
- Zu späte Bekanntgabe der Abwesenheit
- Mehr als eine Woche Abwesenheit in den ersten zwei Wochen oder am Ende der Vertragslaufzeit
- Einnahme relevanter Medikamente ohne Nachweis der ärztlichen Verschreibung
- Wiederholt stark verdünnter Urin (Kreatinin unter 20 mg/dl, zweimal in der Vertragslaufzeit) oder einmalig sehr stark verdünnter Urin (Kreatinin kleiner oder gleich 5,6 mg/dl)
Kontakt Abstinenzkontrollprogramm
Margarete Hölz
Email: irm.ctu@uniklinik-freiburg.de
Institut für Rechtsmedizin • Albertstraße 9 • 79104 Freiburg
Telefon: 0761 203-6853 • Telefax: 0761 203-6858 • Email: rechtsmedizin@uniklinik-freiburg.de