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Schwerbehindertenvertretung- Antragsformulare
Erst- und Erhöhungsanträge für Anerkennung einer Schwerbehinderung
schwerbehindertenausweis.biz/versorgungsamt-suche/versorgungsamt-baden-wuerttemberg/versorgungsamt-breisgau - Antrag auf Gleichstellung
Behinderte Menschen mit einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von weniger als 50, aber mindestens 30 können den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden (§2 Abs 3 SGB IX). Voraussetzung ist, dass sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können. Es können jedoch nur Rechte und Leistungen in Anspruch genommen werden, die der Teilhabe am Arbeitsleben (Teil 3, SGB IX) zuzuordnen sind. Die für den Wohnort des behinderten Menschen zuständige Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) nimmt den Antrag entgegen und entscheidet nachdem die betrieblichen Vertretungsinstitutionen (Schwerbehindertenvertretung, Personalrat) und der Arbeitgeber angehört wurden.
www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/dienststellen/rdbw/freiburg/Agentur/BuergerinnenundBuerger/index.htm - Deutsche Rentenversicherung
www.deutsche-rentenversicherung.de/BadenWuerttemberg/de/Inhalt/Allgemeines/Adressen/RZ_und_AS/Regionalzentrum-Freiburg.html - einach teilhaben
Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderungen - Integrationsämter
www.integrationsaemter.de/Freiburg/89c1382i7/index.html - Integrationsfachdienst Freiburg (IFD)
www.ifd-bw.de - Serviceportal Baden-Württemberg
www.service-bw.de/zfinder-bw-web/lifesituations.do;jsessionid=B3F94BD94C3405061F43A9D9C9CF205B?llid=783222&llmid=0 - Sozialverband VdK Freiburg
www.vdk.de/kv-freiburg/ - Sozialgesetzbuch IX
Regelungen für behinderte und schwerbehinderte Menschen
www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/
Adresse
Schwerbehindertenvertretung des Universitätsklinikums Freiburg
Frauenklinik Ost
Hugstetter Straße 55
79106 Freiburg
barrierefreier Zugang
Termine nach Vereinbarung
Telefon 0761 270-60190
Telefax 0761 270-60191
schwerbehindertenvertretung@uniklinik-freiburg.de