Grundlagen
Grundlagen der SchwerbehindertenvertretungDie Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten (§§ 177-180 SGB IX). Im SGB IX wird hierfür auch die Bezeichnung Vertrauensperson eingeführt.
In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens 5 schwer behinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt werden, ist neben der Schwerbehindertenvertretung (Vertrauensperson) wenigstens eine Stellvertretung zu wählen (§ 177 Abs. 1 SGB IX).
Die Schwerbehindertenvertretung vertritt die Interessen der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen bei Personalmaßnahmen und setzt sich für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen ein.
Mittels Umstrukturierung von Arbeitsabläufen sowie behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen kann der Arbeitsablauf für schwerbehinderte Menschen am Arbeitsplatz erleichtert werden.
Grundlagen für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung
Die Grundlage unserer Arbeit ist das Sozialgesetzbuch IX, insbesondere Teil 3 - Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) - in der Fassung vom Juli 2004 (siehe auch Links).
Sekretariat
Silja Werneke
Das Sekretariat ist Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr besetzt.
Telefon 0761 270-60192
schwerbehindertenvertretung@uniklinik-freiburg.de
Termine nur nach Vereinbarung
Telefon 0761 270-60192
schwerbehindertenvertretung@uniklinik-freiburg.de
Adresse
Schwerbehindertenvertretung des Universitätsklinikums Freiburg
Frauenklinik Ost
Hugstetter Straße 55
79106 Freiburg
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