Grundlagen
Die Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der schwer behinderten und gleichgestellten Beschäftigten (§§ 177-180 SGB IX). Im SGB IX wird hierfür auch die Bezeichnung Vertrauensperson eingeführt.
In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens 5 schwer behinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt werden, ist neben der Schwerbehindertenvertretung (Vertrauensperson) wenigstens ein Stellvertreter zu wählen (§ 177 Abs. 1 SGB IX).
Die Schwerbehindertenvertretung vertritt die Interessen der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen bei Personalmaßnahmen und setzt sich für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen ein.
Mittels Umstrukturierung von Arbeitsabläufen sowie behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen kann der Arbeitsablauf für schwerbehinderte Menschen am Arbeitsplatz erleichtert werden.
Grundlage für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung
Die Grundlage unserer Arbeit ist das Sozialgesetzbuch IX, insbesondere Teil 3 - Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) - in der Fassung vom Juli 2004 (siehe auch Links).
Adresse
Schwerbehindertenvertretung des Universitätsklinikums Freiburg
Frauenklinik Ost
Hugstetter Straße 55
79106 Freiburg
barrierefreier Zugang
Termine nach Vereinbarung
Telefon 0761 270-60190
Telefax 0761 270-60191
schwerbehindertenvertretung@uniklinik-freiburg.de