Aut-idem-Regelung
Diese Regelung (lateinisch: aut idem = oder das Gleiche) verpflichtet Apotheker, ein preisgünstigeres wirkstoffgleiches Medikament abzugeben, sofern der verordnende Arzt dies nicht ausdrücklich durch ein Kreuz auf dem Rezeptvordruck ausgeschlossen hat.
Bei Epilepsiepatienten, die medikamentös gut eingestellt sind, sollte jedoch kein Präparatewechsel erfolgen. Die relative Bioverfügbarkeit zwischen zwei Präparaten kann erheblich variieren, durch einen Wechsel können unerwünschte Nebenwirkungen auftreten oder erneute Anfälle provoziert werden. Diese Risiken können sich auch auf den Alltag des Patienten beziehen und gefährden beispielsweise die Möglichkeit, ein Kraftfahrzeug zu führen und seinen Beruf auszuüben.
Der verordnende Arzt sollte entsprechend bei Patienten mit Epilepsie von der Möglichkeit Gebrauch machen, auf dem Rezept die Abgabe eines für den individuellen Patienten ggf. nicht gleichwertigen Präparates auszuschließen.
Abteilung Prächirurgische Epilepsiediagnostik
Ärztlicher Leiter:
Prof. Dr. Schulze-Bonhage
Breisacher Str. 64
D-79106 Freiburg
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