Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit
In diesem Leitfaden finden Sie nützliche Checklisten
Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit
Die Beauftragte für Chancengleichheit steht Ihnen bei allen Fragen rund um Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit beratend zur Seite. Vereinbaren Sie gleich nachdem Sie von Ihrer Schwangerschaft erfahren haben einen Termin, um gemeinsam die Arbeitssicherheit während der Schwangerschaft, Ihre Elternzeit und Ihren Wiedereinstieg zu besprechen und zu planen.
Arbeitssicherheit während der Schwangerschaft
Bestimmte Tätigkeiten dürfen Sie zum Schutz Ihres ungeborenen Kindes während der Schwangerschaft nicht ausüben. Wir klären, ob in Ihrem Fall entsprechende Schutzmaßnahmen notwendig sind.
Mutterschutz und Urlaubsanspruch
In der Regel beginnt der Mutterschutz sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin Ihres Kindes und endet acht Wochen nach der Geburt.
Lesen Sie hierzu mehr
Die Zeit des Mutterschutzes wird in Ihren Urlaubsanspruch mit eingerechnet. Der Geschäftsbereich Personal informiert Sie über den Ihnen zustehenden Urlaub.
Elterngeld
Sie haben während des ersten Lebensjahres Anspruch auf Basiselterngeld. Dieser Anspruch kann durch zwei sogenannte Partnermonate auf 14 Monate erweitert werden.
Zudem haben Sie die Möglichkeit das ElterngeldPlus zu beantragen. Damit verlängern Sie Ihren Elterngeldanspruch, wenn Sie und Ihr Partner in Teilzeit arbeiten. Informieren Sie sich hier zum Elterngeld.
Elternzeit
Die Elternzeit beginnt für Mütter frühestens nach dem Mutterschutz, für Väter nach der Geburt. Sie haben für jedes Kind einen dreijährigen Anspruch auf Elternzeit, die mit der Vollendung des dritten Lebensjahrs Ihres Kindes endet. Während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 30 Wochenstunden arbeiten.
Sie müssen die Elternzeit Ihrem Arbeitgeber mindestens sieben Wochen vor deren Beginn mitteilen. In der Elternzeit besteht voller Kündigungsschutz.
Angelika Zimmer
Telefon: 0761 270-61320
Telefax: 0761 270 61310
angelika.zimmer@uniklinik-freiburg.de
Termine nach Vereinbarung