Chancengleichheit am UKF
Chancengleichheit anstreben und leben
Die Gleichstellung von Frau und Mann in der Arbeitswelt ist das erklärte Ziel des Ministeriums für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg.
Entsprechend sind öffentliche Einrichtungen wie das Universitätsklinikum Freiburg angehalten, Strukturen zu schaffen und Ressourcen bereitzustellen, um eine vollständige Gleichberechtigung herzustellen. Grundlage für ihre Arbeit ist das Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg (Chancengleichhaltsgesetz), das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und das Grundgesetz (vor allem Artikel 3).
Noch stehen wir aber am Anfang der wirklichen Gleichstellung in allen Bereichen und Hierarchieebenen. Doch strebt das Universitätsklinikum Freiburg eine deutliche Erhöhung des Frauenanteils in den Bereichen an, in denen sie unterrepräsentiert sind. Hier finden Sie den Chancengleichheitsplan des Universitätsklinikums Freiburg.
Angelika Zimmer
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