Sektion Forensische Psychiatrie und Psychotherapie
(mit Integration der Gutachtenstelle)Leiter: | Prof. Dr. Dieter Ebert |
Adresse: | Sektion Forensische Psychiatrie und Psychotherapie Prof. Dr. Ebert Sekretariat und Gutachtenstelle Hauptstr. 5, 79104 Freiburg |
Telefon: | 0761 270-65520 |
Fax: | 0761 270-65260 |
Eine wesentliche Begründung zur Einrichtung der Schwerpunktbezeichnung Forensische Psychiatrie und Psychotherapie ist die Anhebung des Qualitätsstandards in der psychiatrischen Sachverständigen-Tätigkeit. Darüber hinaus sollte in der Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie die Vermittlung spezieller Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen in der Erstellung von Gutachten und deren Vertretung vor Gericht, in der Diagnostik und Therapie psychisch kranker und gestörter Rechtsbrecher, sowie in Rechtsfragen, die den Umgang mit psychisch kranken und gestörten Menschen betreffen, vorausgesetzt werden können.
Die Sektion Forensische Psychiatrie und Psychotherapie lehnt sich von daher in ihrem Weiterbildungscurriculum eng an die bereits erarbeiteten Weiterbildungsinhalte der Psychiatrischen Universitätskliniken Aachen, München und Tübingen an. Dazu gehören unabhängig von der bundeseinheitlich noch zu beschließenden Weiterbildungszeit unter anderem:
- Schuldfähigkeitsbeurteilung
- Grundlagen der Einweisung in den Maßregelvollzug nach den §§ 63, 64 und 66 STGB (einschl. Subsidarmaßnahmen, z.B. ambulante Therapie gem. § 35 BTMG)
- Beurteilung von Rückfall- und Gefährlichkeitsprognosen
- Beurteilung von Verhandlungsfähigkeit, Haftfähigkeit und Vernehmungsfähigkeit
- Beurteilung der Reife von Heranwachsenden nach § 105 JGG der Beurteilung von Glaubwürdigkeit
- Zivilrechtliche Fragen (z.B. Geschäftsfähigkeit, Testierfähigkeit, Prozessfähigkeit)
- Begutachtungen i.R. des Betreuungsrechts (B+G)
- Einweisung und Behandlung i.R. der Unterbringungsgesetze der Länder
- Beurteilung sozialrechtlicher Fragen (z.B. Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit, entschädigungsrechtliche Zusammenhangsfragen, versicherungsrechtliche Fragen)
- Beurteilung verwaltungsrechtlicher Fragen (z.B. Disziplinarrecht, Wehrdiensttauglichkeit)
- Verkehrsrechtliche Fragen wie z.B. Fahrtauglichkeit psychisch Kranker