Grundlegendes zur Ausbildung und Ausbildungsstätte
Das staatlich anerkannte Aus- und Weiterbildungsinstitut für Psychoanalytische und Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bildet eine eigene organisatorische Einheit innerhalb eines breiten Spektrums von Fort- und Weiterbildungsaktivitäten und bietet gemäß den Bestimmungen des Psychotherapeutengesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Psychologische Psychotherapeuten aus. Die vertiefte Ausbildung erfolgt in psychoanalytisch begründeten Verfahren (analytische Psychotherapie und tiefenpsychologische fundierte Psychotherapie) mit einer Erweiterung der Fachkompetenz in den Zusatzfächern Verhaltenstherapie und Familientherapie.
Durch die Anbindung an Universität und Klinikum sind Wissenschafts- und Forschungsbezug, Praxisnähe und Anwendungsorientierung gleichermaßen berücksichtigt.
Das gesamte Curriculum inkl. Zusatzverfahren ist berufs- bzw. promotions-begleitend für eine Ausbildungszeit von 5 Jahren (Teilzeitausbildung) und für die vorgeschriebene Gesamtzahl von 4.200 Ausbildungsstunden konzipiert.
Alle Ausbildungsbestandteile (inkl. der praktischen Tätigkeit s.u.) werden an der Ausbildungsstätte angeboten. Zusätzlich bestehen Möglichkeiten, diese an den kooperierenden psychoanalytischen Instituten in Freiburg und anderen klinischen Einrichtungen zu erwerben.
Die Ausbildung schließt mit der staatlichen Prüfung ab. Die Ausbildung ist durch die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) anerkannt.
Anschließend kann die Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten beantragt werden. Diese beinhaltet den Fachkundenachweis in den Richtlinienverfahren „tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie“ und „analytische Psychotherapie“. Bei einer Niederlassung als Vertragspsychotherapeut /Vertragspsychotherapeutin können in der Gesetzlichen Krankenversorgung nach den derzeitigen Regelungen Kurztherapie bis 25 Sitzungen, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bis 80 (100) Sitzungen und analytische Psychotherapie bis 240 (300) Sitzungen durchgeführt bzw. abgerechnet werden.