Aus- und Weiterbildungsinstitut für Psychoanalytische und Tiefenpsychologische Psychotherapie
(AWI)Ausbildung Psychologische Psychotherapie
Weiterbildung Psychoanalyse für ÄrztInnen (Zusatztitel)
Eine staatliche anerkannte Ausbildungsstelle für psychologische Psychotherapeuten an der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Universitätsklinik Freiburg bildet gemäß den Bestimmungen des Psychotherapeutengesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Psychologische Psychotherapeuten aus. Ärztinnen und Ärzte können die Weiterbildung „Psychoanalyse“ gemäß den Richtlinien der Ärztekammer erwerben. Darüber hinaus werden die Ausbildungsrichtlinien der DGPT (Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie) berücksichtigt.
Eine interessante, aber auch fachlich und menschlich anspruchsvolle und verantwortungsreiche Tätigkeit üben Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten aus. Hierfür soll Sie eine psychotherapeutische Ausbildung so qualifizieren, dass Sie Patienten in einer tragfähigen Beziehung gemäß den aktuellen fachlichen Kenntnisstand erfolgreich behandeln und in Ihrem künftigen Beruf mit Engagement und Freude arbeiten können. Die Universitätsklinik Freiburg ist sich der Bedeutung Psychologischer Psychotherapeuten im Gesundheitswesen bewusst und hat an der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ergänzend zur ärztlichen psychotherapeutischen Weiterbildung ein eigenes staatlich anerkanntes Ausbildungsinstitut für Psychologische Psychotherapeuten eingerichtet. Innerhalb der Bestimmungen des Psychotherapeutengesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Psychologische Psychotherapeuten wird eine vertiefte kombinierte Ausbildung in psychoanalytischen und tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapieverfahren angeboten. Mit den Zusatzfächern Verhaltenstherapie und Familientherapie werden eigene Akzente gesetzt.
Im Gesetz sind vorgeschrieben:
mindestens 1.200 Stunden in einer psychiatrischen klinischen Einrichtung (Dauer: bei 26 Wochenstunden ca. 1 Jahr) mindestens 600 Stunden in einer Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung (Dauer: bei 26 Wochenstunden ca. ½ Jahr).
Die praktische Tätigkeit sollte nach Möglichkeit am Beginn der Ausbildung stehen und kann an der Ausbildungsstätte bzw. an den kooperierenden Kliniken abgeleistet werden.
Für Ausbildungsteilnehmer wird ggf. eine Schwierigkeit dadurch entstehen, dass sich Ausbildungsverhältnis und berufliches Arbeitsverhältnis juristisch ausschließen, dies bedeutet, dass die praktische Tätigkeit unabhängig von einer Berufstätigkeit (Arbeitsvertrag) erfolgen muss.
Gleichzeitig besteht bislang kein gesetzlich geregelter Vergütungsanspruch. Die sich hieraus ergebenden berufsorganisatorischen und finanziellen Fragen sollten im Einzelfall zwischen Ausbildungsteilnehmer und Ausbildungsstätte geklärt werden.
Die praktische Ausbildung beinhaltet die Durchführung eigener Behandlungen unter Anleitung (Supervision) in den Schwerpunktverfahren tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie. Vermittelt werden unterschiedliche Behandlungskonzepte für Kurztherapie, Fokaltherapie, Therapien mittlerer Dauer, niederfrequente und höherfrequente Langzeittherapie sowie störungsspezifische Behandlungsansätze. Die Supervision erfolgt i.d.R. nach jeder 4. Stunde. Nach einem vorgegebenen Aufteilungsschlüssel sind Einzel- und Gruppensupervision möglich.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben müssen 6 schriftliche Falldarstellungen über eigene supervidierte Patientenbehandlungen vorgelegt werden, hierbei sind sowohl die analytische wie die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie angemessen zu berücksichtigen. Für die Abschlussprüfung müssen 2 dieser Fallberichte (je 1 aus der analytischen und tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie) ausgearbeitet und vom Ausbildungsausschuss als Prüfungsfälle angenommen werden.
Das Curriculum der theoretischen Ausbildung beinhaltet neben schulenübergreifendem Grundwissen insbesondere die Theorie und Praxis der Schwerpunktverfahren. Um einer einseitigen Pathologie-Orientierung vorzubeugen, wird zunächst von der gesunden Persönlichkeit ausgegangen, um dann über Störungen und Erkrankungen zu diagnostischen Instrumentarien und Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten zu gelangen. Die Zusatzfächer Verhaltens- und Familientherapie dienen der Erweiterung der Fachkompetenz über die Schwerpunktverfahren hinaus.In der späteren Phase der Ausbildung werden zunehmend auch interdisziplinäre Fragen im Überschneidungsfeld von Psychotherapie und "Nachbardisziplinen" einbezogen.Angewandte Psychoanalyse - Kulturtheorie und Sozialpsychologie, Gruppen- und Institutionsanalyse finden besondere Berücksichtigung. Integrierte Kleingruppen (Theorie-Praxis-Gruppen)für die gesamte Zeit der Ausbildung, zusätzliche themenbezogene Schwerpunktveranstaltungen (Semesterprogramm) mit Auswahlmöglichkeit und Gestaltungsspielraum für individuelle Zeit- und Ausbildungsplanung. Neben den theoretischen Angeboten im Rahmen des Semesterprogramms werden auswärtige Gast-Dozenten als Experten für bestimmte Fragestellungen eingeladen.
Die Lehrtherapie findet in Einzelsitzungen statt und soll mindestens die Dauer einer analytischen Psychotherapie im System der Vertragspsychotherapie (300 Stunden), d. h. die Dauer einer Patientenbehandlung umfassen. Die Frequenz beträgt 3 Stunden pro Woche. Alle weiteren Vereinbarungen sind Gegenstand der Absprache zwischen Lehrtherapeut und Ausbildungsteilnehmer. Die Lehrtherapie ist geschützt: Das heißt, der Lehrtherapeut wird von der Ausbildungsstätte grundsätzlich nicht zur Lehrtherapie bzw. zur Einschätzung des Ausbildungsteilnehmers befragt. Zudem muss die Lehrtherapie außerhalb eines dienstlichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses erfolgen.