Bestandteile der Ausbildung
Die gesetzlich geforderte Gesamtzahl der Ausbildungsstunden beträgt einheitlich für jede Form der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten 4.200.
- praktische Tätigkeit
- praktische Ausbildung
- theoretische Ausbildung
- Selbsterfahrung
Die Ausbildung endet mit der staatlichen Prüfung und dem Antrag auf Approbation.