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Bestandteile der Ausbildung

Die gesetzlich geforderte Gesamtzahl der Ausbildungsstunden beträgt einheitlich für jede Form der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten 4.200.

  • praktische Tätigkeit
  • praktische Ausbildung
  • theoretische Ausbildung
  • Selbsterfahrung

Die Ausbildung endet mit der staatlichen Prüfung und dem Antrag auf Approbation.