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Aktuelle Informationen zur neuen ZApprO

Wir möchten Sie hiermit über die Konsequenzen der am 17.09.2021 im Bundesrat verabschiedeten Verordnung zur Änderung der neuen Approbationsordnung der Zahnmedizin (ZApprO), informieren.

Die Übergangsregelungen der §§ 133 und 134 ZApprO wurden dahingehend überarbeitet, dass die Studierenden, die ihr Studium vor dem 1. Oktober 2021 begonnen haben, nach der alten Approbationsordnung - unter Einhaltung bestimmter Fristen - fortführen und abschließen müssen.

Die Studierenden, die die zahnärztliche Ausbildung ab dem 1. Oktober 2021 beginnen, studieren nach neuer Approbationsordnung.

Fristen:

01.10.2021: Start neue ZApprO für das 1. Semester

Studienbeginn SoSe 2021 oder eher: Studium weiter nach alter AO

NW-Vorprüfung nach alter AO Frist: Sommersemester 2024
ZÄ-Vorprüfung nach alter AO Frist für die Zulassung:  10.02.2025
ZÄ-Prüfung nach alter AO    Frist für die Zulassung:  30.03.2028

NW-Vorprüfung bestanden, nicht bis 10.02.2025 zur ZÄ-Vorprüfung zugelassen
→ Studium weiter nach neuer AO (inkl. Z1, Z2, Z3)

In Z1 nicht zu absolvieren:

  • Physik, Chemie, Biologie

ZÄ-Vorprüfung bestanden, nicht bis 30.03.2028 zur ZÄ-Prüfung zugelassen
→ Studium weiter nach neuer AO (inkl. Z3)

Z2 ist nicht zu absolvieren, jedoch müssen folgende Praktika absolviert worden sein:

  • Praktikum der Zahnerhaltungskunde am Phantom
  • Praktikum der kieferorthopädischen Propädeutik und Prophylaxe
  • Praktikum der zahnärztlich-chirurgischen Propädeutik und der Notfallmedizin

Aktuelle Informationen zur ZApprO!

Neue Approbationsordnung für die Zahnmedizin

Seit dem Jahr 1955 erfolgt die Ausbildung der Studierenden der Zahnmedizin auf Grundlage einer weitgehend unveränderten Approbationsordnung für Zahnärzte.

Aufgrund der fachlichen Weiterentwicklung, sowie einer wachsenden Interdisziplinarität der Lehre, war eine Novellierung der bisherigen Approbationsordnung unumgänglich (BMG, 2020).

Die neue Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) wurde am 22. September 2021 neu gefasst (BGBl. I S. 4335) und tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.

Ziele der neuen Approbationsordnung

Mit der ZApprO wird eine neue zeitliche Zuordnung und Gewichtung der Ausbildungsinhalte erfolgen. Es sollen mehr medizinische Lehrinhalte integriert und die Interdisziplinarität zwischen der Humanmedizin und der Zahnmedizin gestärkt werden. Weiterhin soll das Betreuungsverhältnis von 1:6 in den klinischen Kursen
auf 1:3 verbessert und u.a. ein stärkerer Fokus auf die wissenschaftliche Kompetenzentwicklung der Studierenden liegen.

Aufbau des Studiengangs

Das Studium gliedert sich zukünftig in drei Abschnitte: Einen vorklinischen Abschnitt, einen ersten klinischen Abschnitt und einen zweiten klinischen Abschnitt.

Im vorklinischen Abschnitt (1.-4. Semester) findet die Ausbildung in naturwissenschaftlichen und theoretischen Grundlagen statt und umfasst Lehrveranstaltungen der folgenden Fächer: Physik, Chemie, Physiologie, Biochemie und Molekularbiologie, mikroskopische und makroskopische Anatomie, Berufsfelderkundung und medizinische Terminologie. Die bisherigen praktischen Kurse der Zahnärztlichen Prothetik werden in diesem Abschnitt durch zwei im Umfang deutlich kleinere Propädeutische Praktika mit Schwerpunkt „Dentale Technologie“ beziehungsweise Schwerpunkt „Präventive Zahnheilkunde“ ersetzt.

Der erste klinische Abschnitt (5. und 6. Semester) beinhaltet die Praktika der Zahnerhaltungskunde am Phantom und der zahnärztlichen Prothetik am Phantom, sowie das Praktikum der kieferorthopädischen Propädeutik und Prophylaxe und das Praktikum der zahnärztlich-chirurgischen Propädeutik und Notfallmedizin. Ebenso findet hier das Radiologische Praktikum unter besonderer Berücksichtigung des Strahlenschutzes statt.

Im zweiten klinischen Abschnitt (7.-10. Semester) findet die Behandlung am Patienten in Form von integrierten Kursen (I-IV) statt. Des Weiteren müssen folgende Praktika absolviert werden:

Praktikum in der Klinik oder Poliklinik für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten I und II
Praktikum der zahnmedizinischen Diagnostik und Therapie I und II
Praktikum der kieferorthopädischen Diagnostik und Therapie I und II
Operationskurs I und II.

Weitere Unterrichtsveranstaltungen, die in den beiden klinischen Abschnitten besucht werden müssen, sind: Pharmakologie und Toxikologie, Pathologie, Hygiene, Mikrobiologie und Virologie, Innere Medizin einschl. Immunologie, Dermatologie und Allergologie, Berufskunde und Praxisführung.

Hinzu kommen außerdem sogenannte Querschnittsbereiche, in denen ein fächerübergreifender Unterricht angeboten werden soll, der eng mit der Humanmedizin vernetzt ist.

Folgende neun Querschnittsbereiche gibt es:

  • Notfallmedizin
  • Schmerzmedizin
  • Medizin und Zahnmedizin des Alterns und des alten Menschen
  • Klinische Werkstoffkunde
  • Orale Medizin und systemische Aspekte
  • Erkrankungen im Kopf-Hals-Bereich
  • Gesundheitswissenschaften (mit den Schwerpunkten Epidemiologie, Prävention, Gesundheitsförderung, Öffentliche Gesundheitspflege, Gesundheitsökonomie)
  • Wissenschaftliches Arbeiten (mit den Schwerpunkten medizinische Biometrie, medizinische Informatik, Literaturrecherche und -bewertung und evidenzbasierte Medizin).
  • Ethik und Geschichte der Medizin und Zahnmedizin

Staatliche Prüfungen

Die bisherigen staatlichen Prüfungen (Naturwissenschaftliche Vorprüfung, Zahnärztliche Vorprüfung und Staatsexamen) werden durch drei Zahnärztliche Prüfungen ersetzt. Diese bestehen aus dem ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung, dem Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung und dem Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z1, Z2 und Z3).

Erster Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z1, nach dem 4. FS):

Dieser umfasst mündliche Prüfungen in den Fächern Physik, Chemie, Biologie, Biochemie und Molekularbiologie, mikroskopische und makroskopische Anatomie, Physiologie und Zahnmedizinische Propädeutik.

Die einzelnen Prüfungen und der Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung können zweimal wiederholt werden.

Zweiter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z2, nach dem 6. FS):

Er besteht aus einem praktischen und einem mündlichen Prüfungselement in folgenden Fächern: Zahnärztliche Prothetik, Kieferorthopädie, Oralchirurgie und Mund-, Kiefer, Gesichtschirurgie und Zahnerhaltung (Endodontologie, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie, Zahnhartsubstanzlehre, Prävention und Restauration).

Die einzelnen Prüfungen und der Zweite Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung können zweimal wiederholt werden.

Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z3, nach dem 10. FS):

Dieser Abschnitt setzt sich aus einer schriftlichen Prüfung in 14 vornehmlich medizinisch ausgerichteten Fächern und mündlich-praktischen Prüfungen in den zahnmedizinischen Fächern zusammen.

Inhalt und Durchführung des schriftlichen Teils:

Der schriftliche Prüfungsteil umfasst 200 bundesweit einheitliche Fragen (MC-Format) und wird an einem bundeseinheitlichen Termin durchgeführt. Die Prüfungsfragen decken folgende Fächer ab: Pharmakologie und Toxikologie, Pathologie, Hygiene, Mikrobiologie und Virologie, Innere Medizin, Dermatologie und Allergologie. Sowie die folgenden Querschnittsbereiche: Notfallmedizin, Schmerzmedizin, Medizin und Zahnmedizin des Alterns und des alten Menschen, Klinische Werkstoffkunde, Orale Medizin und systemische Aspekte, Erkrankungen im Kopf-Hals-Bereich, Gesundheitswissenschaften, Wissenschaftliches Arbeiten, Ethik und Geschichte der Medizin und Zahnmedizin.   

Mündlich-praktischer Teil:

Dieser findet nach der schriftlichen Prüfung in einem Zeitraum von sechs Monaten statt und beginnt in der vorlesungsfreien Zeit. Er besteht aus einem praktischen und einem mündlichen Prüfungselement in den folgenden Fächern: Zahnärztliche Prothetik, Kieferorthopädie, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, Oralchirurgie, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Zahnärztliche Radiologie und der Fächergruppe Zahnerhaltung (Endodontologie, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie und Zahnhartsubstanzlehre, Prävention und Restauration).

Die einzelnen Prüfungen und der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung können zweimal wiederholt werden.

Zusätzlich zu erbringende Leistungen

Vor Beginn des Studiums oder während der unterrichtsfreien Zeiten des Studiums vor dem Antrag auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung sind eine Ausbildung in erster Hilfe und ein Krankenpflegedienst von einem Monat abzuleisten.

Nach bestandenem Erstem Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung und vor dem Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ist während der unterrichtsfreien Zeiten eine Famulatur mit der Dauer von vier Wochen in einer Zahnarztpraxis abzuleisten.

Start der ZApprO

Die Umsetzung der neuen ZApprO beginnt zum Wintersemester 2021/22 für das 1. Semester.

Fristen für die Naturwissenschaftliche Vorprüfung, Zahnärztliche Vorprüfung und Staatsexamen nach alter ZApprO:

Studienbeginn SoSe 2021 oder eher: Studium weiter nach alter AO

  • NW-Vorprüfung nach alter AO
  • ZÄ-Vorprüfung nach alter AO
  • ZÄ-Prüfung nach alter AO            

 

Frist Sommersemester 2024
Frist für die Zulassung 10.02.2025
Frist für die Zulassung 30.03.2028

NW-Vorprüfung bestanden, nicht bis 10.02.2025 zur ZÄ-Vorprüfung zugelassen

→ Studium weiter nach neuer AO (inkl. Z1, Z2, Z3)

In Z1 nicht zu absolvieren:

  • Physik, Chemie, Biologie

ZÄ-Vorprüfung bestanden, nicht bis 30.03.2028 zur ZÄ-Prüfung zugelassen

→ Studium weiter nach neuer AO (inkl. Z3)

Z2 ist nicht zu absolvieren, jedoch müssen folgende Praktika absolviert worden sein:

  • Praktikum der Zahnerhaltungskunde am Phantom
  • Praktikum der kieferorthopädischen Propädeutik und Prophylaxe
  • Praktikum der zahnärztlich-chirurgischen Propädeutik und der Notfallmedizin

Aktuelle Umsetzung in Freiburg

Seit Anfang Februar 2020 arbeitet ein neu gegründetes Team ZApprO in intensiver regelmäßiger Zusammenarbeit mit den betroffenen Fachrichtungen an der Implementierung der neuen Approbationsordnung.

Quellen:

  • Bundesanzeiger Verlag GmbH (BGBI) (Hrsg.).: Verordnung zur Neureglung der zahnärztlichen Ausbildung. Köln
    Bundesministerium für Gesundheit (BMG) (Hrsg.).: Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit. Bonn

Department für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

Studiendekanat Zahnmedizin
Hugstetterstr. 55
D-79106 Freiburg

Studiendekanin
Prof. Dr. Katja Nelson

Ansprechpartnerinnen:

Studiengangskoordinator*in