Studium mit Kind/ern
Um die Vereinbarkeit von Familie und Studium zu unterstützen, beraten wir gerne schwangere Studierende und studierende Eltern.
Folgende Hilfestellungen können wir Ihnen anbieten:
- Individuelle Studienberatung und Kurseinteilung
- Unterstützung bei auftretenden Studienproblemen
- Hinweise für Schwangere
Zuständigkeit:
- 1. Studienabschnitt: Martina Richter
- 2. Studienabschnitt: Martina Feldmeier
Mutterschutz für schwangere und stillende Studentinnen
Nach § 15 Mutterschutzgesetz soll eine Studentin ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung der Universität mitteilen, sobald sie weiß, dass sie schwanger ist. Als Nachweis der Schwangerschaft ist der Universität eine Kopie des Mutterpasses, eine ärztliche Bescheinigung oder eine Bescheinigung einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers vorzulegen, woraus der voraussichtliche Tag der Entbindung hervorgeht. Ebenfalls soll eine stillende Studentin der Universität unverzüglich mitteilen, dass sie stillt.
Auf die Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes können sich Studentinnen nur berufen, wenn sie der Hochschule angezeigt haben, dass sie schwanger sind oder stillen.
Die Mitteilung ist an das Service Center Studium, Sedanstraße 6, 79098 Freiburg zu richten und ebenso an das Studiendekanat Zahnmedizin, Hugstetterstrasse 55, 79106 Freiburg.
www.studium.uni-freiburg.de/de/studierendenservices/mutterschutz
- Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium
- Information der Universität zum Mutterschutz
- Informationen der Arbeitsmedizin zum Mutterschutz
Zusätzliche Informations- und Beratungsangebote der Universität Freiburg
- Familienservice der Universität Freiburg
- Kinderbetreuung beim Studierendenwerk Freiburg
- Gleichstellungsbüro der Medizinischen Fakultät
- Gleichstellungsbüro der Universität Freiburg
Sonstige Informationen