Ethische Fragen bei virtueller Realität in der Medizin
Digitalisierung(09.08.2019) Bei Demenz, Angsterkrankungen oder nach einem Schlaganfall kann Virtuelle Realität eingesetzt werden. Doch davor müssen wichtige ethische Fragen geklärt werden.
Demenz, Angsterkrankungen, Schlaganfall: Das Spektrum möglicher Anwendungen virtueller Realität (VR) wächst rasant. So kann auf Demenzkranke im Pflegeheim eine Simulation ihrer ursprünglichen Umgebung beruhigend wirken. „Grundsätzlich lassen sich mittels Virtueller Realität positive Effekte erzielen“, sagt der Neurologe Dr. Philipp Kellmeyer, Klinik für Neurochirurgie des Universitätsklinikums Freiburg und Freiburg Institute of Advanced Studies (FRIAS).
Therapien Anwendungen der Virtuellen Realität können den Betroffenen helfen. Doch noch sind die emotionalen und kognitiven Auswirkungen kaum erforscht. © LazyFocus/fotolia
Doch er warnt auch: „Oft werden die besonderen Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten unzureichend berücksichtigt. Wenn Demenzkranke beispielsweise nicht mehr zwischen Realität und Fiktion unterscheiden können, ist das ein gravierender Eingriff in ihre Autonomie.“ Gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen aus den Niederlanden und der Schweiz hat er dazu am 29. Juli 2019 einen Artikel im Fachjournal Nature Medicine veröffentlicht.
„Die Grenze zwischen Realität und VR verschwimmt immer mehr“
Auch in der Behandlung von Essstörungen und des Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitätssyndroms (ADHS) sowie in der forensischen Psychiatrie werden VR-Anwendungen erprobt. „Zwar kann man sich grundsätzlich vorstellen, dass VR-Anwendungen sehr positive Effekte haben. Wie Virtuelle Realität kognitiv und emotional auf die Betroffenen wirkt, ist aber noch kaum untersucht. Und die Grenze zwischen Realität und VR verschwimmt immer mehr“, so Kellmeyer.
Der Neurologe sieht drei zentrale Risiken bei der Anwendung:
• Die Überzeugungskraft der VR-Simulation kann für therapeutische Zwecke genutzt werden die letztlich auf einer Täuschung oder Illusion beruhen. Diese Instrumentalisierung schränkt die Autonomie der Patientinnen und Patienten ein und ist auch im Hinblick auf die Menschwürde mitunter problematisch.
• Die VR-Anwendung zielt auf eine Verhaltensänderung des Nutzers ab, der sich der Nutzer nicht entziehen kann. Dadurch ist die autonome Entscheidungsfindung gefährdet.
• Der Nutzer baut emotionale Bindungen zu virtuelle Figuren, sogenannten Avataren, auf und nimmt sie als vermeintliche reale Menschen an. Dies könnte einen sozialen Rückzug aus der realen Welt zur Folge haben.
Patienten frühzeitig in die Entwicklung einbeziehen
Diese Probleme lassen sich auf unterschiedliche Weise beheben. „Technologische Lösungen sollten nur da eingesetzt werden, wo die Probleme nicht politisch oder sozial gelöst werden können“, sagt Kellmeyer. Um neue Anwendungen stärker nutzerzentriert auszurichten, schlagen Kellmeyer und Kollegen vor, Patientinnen und Patienten frühzeitig in die Entwicklung einzubeziehen. „Wir sollten wegkommen von entwicklergetriebenen hin zu patientengetriebenen Innovationen.“
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