Informationen für Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2012/13 in den klinischen Studienabschnitt gewechselt haben und nicht an der Vorlesung/Klausur „Neurologie im Propädeutischen Jahr“ teilgenommen haben
Grundsätzlich empfehlen wir – wenn studientechnisch möglich – das nachträgliche Absolvieren der Veranstaltung „Neurologie im Propädeutischen Jahr“ (einschließlich Klausur) und daran anschließend das Neurologie-Praktikum (ebenfalls mit Klausur, Gesamtnote s.o.).
Sollte es nicht möglich sein, die Veranstaltung „Neurologie im Propädeutischen Jahr“ nachzuholen, wird in diesen Fällen das Absolvieren des Praktikums und das Bestehen der Klausur im Praktikum als alleinige Grundlage für die Gesamtnote des neurologischen Teils des fächerübergreifenden Leistungsnachweises FLN 2 (nach § 27 Abs. 3 ÄAppO 2002) gewertet.
Da alle Lehrveranstaltungen des Praktikums auf den im Propädeutischen Jahr vermittelten Grundlagen aufbauen, wird eine Praktikumsvorbereitung durch Selbststudium der Vorlesungsfolien (auf ILIAS erhältlich) dringend empfohlen.
Ansprechparter
Jörg Dietterle
Dr. Johann Lambeck
Dr. Jochen Brich