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Ausweisdokumente

Um die Identität des Spenders ohne die Gefahr der Verwechslung festzustellen, ist ein gültiges amtliches Personaldokument mit Lichtbild vorzulegen. Ein in diesem Sinne gültiges Personaldokument ist:

  • ein Personalausweis
  • ein Reisepass
  • ein Dienstausweis Polizei oder Bundeswehr
  • ein in Deutschland nach dem 01.01.1999 ausgestellter EU-Führerschein (im Scheckkartenformat, nicht bei Erstspender*innen)
  • ein 6 Monate gültiger Aufenthaltstitel mit Lichtbild
  • ein ausländischer Personalausweis oder Reisepass nur bei grenznahem Wohnsitz (Schweiz, Frankreich) oder Wohnsitz in Deutschland
    Generell gilt: alle Dokumente sind nur gültig, sofern keine Namensänderung vorliegt


Nicht akzeptierte Personaldokumente sind:

  • abgelaufene Personaldokumente
  • sonstige amtliche Personaldokumente (z.B. Behinderten-Ausweis, Fiktionsbescheinigung, Aufenthaltstitel ohne Lichtbild, Aufenthaltsgestattung (zur Durchführung des Asylverfahrens))

 

Grundsätzlich nicht anerkannt werden:

  • Unterschriftenvergleich
  • persönliche Bekanntschaft
  • Blutspendeausweis
  • Kopien von Dokumenten
  • vor 1999 ausgestellte Führerscheine (grau, rosa)
  • Schüler- oder Studentenausweise
  • alle Karten/Ausweise privater Organisationen: Krankenkassenkarte, Bankkarten, Kundenkarten etc.
  • sonstige nicht amtliche Ausweise
  • amtliche Personaldokumente ohne Lichtbild wie Fiktionsbescheinigung, Aufenthaltsgestattung
  • Duldung (Aussetzung der Abschiebung, Ausreisepflichtiger)

Alter und Gewicht

Menschen ab 18 Jahren dürfen Blut spenden. Ab 60 Jahren wird die Eignung als Spender*in mindestens alle fünf Jahre durch die Spendeärzte überprüft.

Das Körpergewicht muss mindestens 50kg betragen.

Zahnarztbesuch

Die Rückstellung beträgt

  • Einen Tag nach einer professionellen Zahnreinigung oder einfacher Zahnfüllung
  • Mindestens eine Woche nach umfassenderen Behandlungen, Zahnziehen o.ä.

Bitte erkundigen Sie sich bei uns vor Ort, telefonisch oder schreiben Sie uns über das unten stehende Zulassungsformular.

Schwangerschaft und Stillzeit

Keine Spende möglich während der Schwangerschaft und Stillzeit bis mindestens sechs Monate nach Ende der Schwangerschaft.

Impfungen

  • Ein Tag Rückstellung nach Totimpfstoffen (z.B. Tetatus-, Diptherie-, Polio-, Influenza-, FSME-Impfung) und mRNA-Impfstoffen (Biontec, Moderna) oder Proteinimpfstoffen (Novavax, Sanofi Pasteur) gegen COVID-19. Sofern Sie keine Impfreaktion haben, können Sie am Tag nach der Impfung wieder Blut spenden.
  • 4 Wochen Rückstellung nach Impfungen gegen Hepatitis A und Hepatitis B, nach Impfungen mit Lebendimpfstoffen (z.B. Masern-, Mumps-, Röteln-, Windpocken-, Gelbfieber-Impfung) sowie nach Impfungen mit Vektorimpfstoffen gegen COVID-19 (Astra Zeneca, Johnson & Johnson).
  • 4 Monate Rückstellung nach Passiv-Impfung gegen Tetanus.
  • 12 Monate Rückstellung nach Tollwut-Impfung nach Biss oder Kontakt mit infiziertem Tier und nach Hyperimmunglobulingabe z.B. nach Schlangenbiss.

Rückstellung nach Erkrankungen und Eingriffen

Bei vielen Erkrankungen ist eine Blutspende ohne Rückstellung trotzdem möglich, wie z.B. bei Bluthochdruck, Schilddrüsenunterfunktion, Heuschnupfen, Diabetes Mellitus (nicht insulinpflichtig). Bitte geben Sie unbedingt an, welche Medikamente Sie ggf. einnehmen und wann die letzte Einnahme war (s.u. „Medikamenteneinnahme“).

Bei anderen Erkrankungen ist die Spende nach einer Rückstellfrist wieder möglich, z.B.:

  • Eine Woche nach Abklingen einer Erkältung ohne Fieber.
  • Mindestens eine Woche nach kleinen Operationen in örtlicher Betäubung, Fäden müssen gezogen sein, Wundheilung abgeschlossen.
  • 4 Wochen nach fieberhaftem Infekt, Magen-Darm-Infekt, Zeckenstich.
  • 4 Monate nach Operationen in Vollnarkose, Magen-, Darm- oder Gelenkspiegelung, Gewebetransplantation.

Manche Erkrankungen führen zu einem Dauerausschluss von der Blutspende, z.B. Krebserkrankungen, Infektionskrankheiten wie Syphillis, Hepatitis C, HIV, Malaria, chronische Niereninsuffizienz (Dialyse), bestimmte Blutgerinnungsstörungen und Bluterkrankungen, neurologische Erkrankungen, insulinpflichtiger Diabetes.

Bitte erkundigen Sie sich bei uns vor Ort oder telefonisch.

Medikamenteneinnahme

Bei der Einnahme von Medikamenten ist in vielen Fällen eine Blutspende trotzdem möglich. Dies ist abhängig von der Art des Medikaments, der Zeitpunkt der letzten Einnahme und der zugrundeliegenden Erkrankung (s.o. „Erkrankungen und Eingriffe“).

Bei folgenden Medikamenten ist eine Blutspende im allgemeinen ohne Rückstellung möglich:

  • Anti-Baby-Pille
  • Antibiotikasalben
  • Antiallergische Medikamente
  • Antidiabetika (als Tabletten)
  • Augen- oder Nasentropfen
  • Blutdruckmedikamente
  • Blutgerinnungshemmer (z.B. ASS)
  • Migränemedikamente (Triptane)
  • Schilddrüsenhormone
  • Schmerzmittel (je nach zugrundeliegender Erkrankung)


Manche Medikamente führen zu einer zeitlich begrenzten Rückstellung von der Spende, z.B.:

  • 6 Stunden nach Einnahme von Psychopharmaka
  • 4 Wochen nach Antibiotika-Einnahme.


Bei anderen Medikamenten ist eine Blutspende nicht möglich, z.B. Insulin, Kortison oder Lithium.

Bitte erkundigen Sie sich bei uns vor Ort, telefonisch oder schreiben Sie uns über das unten stehende Zulassungsformular.

Auslandsreisen

Die Rückstellungsfristen nach Auslandsreisen sind abhängig von Reiseland und -region sowie der Reisedauer. Je nach Aufenthaltsort können verschiedene Infektionskrankheiten, die über das Blut übertragen werden können, vorkommen. Vereinfacht gesagt gilt:

  • 6 Monate Rückstellung nach Rückkehr aus Malariagebieten, unabhängig davon, ob eine Malariaprophylaxe eingenommen wurde.
  • 4 Wochen Rückstellung nach Rückkehr aus Gebieten mit Dengue-, Zika- oder Chikungunya-Viren. Diese Rückstellfrist betrifft aktuell alle Gebiete außerhalb Europas (inkl. Türkei & Russland). Sofern Sie also auf Reisen außerhalb Europas waren, warten Sie nach Ihrer Rückkehr bitte vier Wochen, bis Sie wieder Blut spenden.
  • Auch innerhalb Europas gibt es Gebiete mit Rückstellfristen. Dazu zählen unter anderem beliebte Urlaubsgebiete wie Südfrankreich (Mittelmeerküste), Katalonien inkl. Barcelona, Paris oder Rom.

Für individuelle Informationen erkundigen Sie sich bitte bei uns vor Ort, telefonisch oder schreiben Sie uns über das unten stehende Zulassungsformular.

Akupunktur, Tätowierung, Piercing, kosmetische Eingriffe

Keine Rückstellung nach Akupunktur mit Einmalnadeln unter sterilen Bedingungen.

4 Monate Rückstellung nach allen Eingriffen, bei denen die Haut oder Schleimhaut verletzt wird: Piercing, Ohrlöcher, Tätowierung, transdermale Implantate, Cutting, Branding, Permanent-Make-Up.

Drogen- und Alkoholkonsum

Dauerausschluss bei Konsum von Drogen, die geschnupft oder intravenös konsumiert werden und bei regelmäßigem Konsum von allen Drogen oder bei Alkoholmissbrauch.

Risikoreiches Sexualverhalten

Zeitlich von der Spende zurückzustellen sind Personen, die ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten haben:

4 Monate Rückstellung nach 

  • Sexualverkehr mit insgesamt mehr als zwei Personen
  • Analverkehr mit einer neuen Person
  • Analverkehr mit mehr als einer Person
  • Sexualverkehr im Rahmen von Sexarbeit
  • Sexualverkehr mit einer Person, die mit HIV oder Hepatitisviren infiziert ist
  • Sexualverkehr mit einer Person, die in einem Endemiegebiet/Hochprävalenzland für HBV, HCV oder HIV lebt oder von dort eingereist ist
  • der Einnahme von Medikamenten zur Vorbeugung einer HIV-Infektion (PrEP)