Erklärung zur Einhaltung der Unparteilichkeit und Vertraulichkeit
Das Institut für Humangenetik des Universitätsklinikums Freiburg versteht die Bedeutung der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bei der Durchführung seiner Tätigkeiten als selbstverständlichen Grundsatz seines Handelns.
Gemäß den Kapiteln 4.1 in den Normen DIN EN ISO 15189:2023-03 (Medizinisches Labor) stellt die Ärztliche Direktion und die Laborleitung sicher, dass alle Mitarbeitenden bei Eintritt zur Unparteilichkeit verpflichtet werden. Im Folgenden wird regelmäßig im Rahmen von Schulungen auf das Thema der Unparteilichkeit (hier im Speziellen auf die Einflussnahme durch Außenstehende sowie durch andere Mitarbeitende des Instituts für Humangenetik) hingewiesen und sensibilisiert. Hierdurch ist die Objektivität und Unabhängigkeit unserer Untersuchungsergebnisse und die, sämtlicher Labortätigkeiten gewährleistet.
Bei allen Aktivitäten verpflichtet sich die Ärztliche Direktion und die Laborleitung des Instituts für Humangenetik, die Vertraulichkeit unserer Patientendaten sowie die unserer Einsender zu wahren. Alle Mitarbeitenden werden auf das Datengeheimnis nach der DSGVO (Art. 29, Art. 32 Abs. 4) in Verbindung mit dem BDSG (neu), den Schutz von Sozialdaten nach dem Sozialgesetzbuch sowie zur Wahrung der Schweigepflicht nach §§ 203, 204 Strafgesetzbuch (StGB) verpflichtet. Schulungen zum Thema „Vertraulichkeit“ werden in regelmäßigen Abständen durchgeführt.