*Bild Copyrighthinweis German Biobank Node
Einwilligungserklärung
Bei der Patienteneinwilligung der FREEZE-Biobank handelt es sich um Ihre Einwilligungserklärung für die Nutzung der für Ihre Behandlung nicht mehr benötigten Bioproben. Ihre erteilte Einwilligung ist die Grundlage dafür, dass diese Proben in der FREEZE-Biobank und ihren Partner-Biobanken am UKF eingelagert und für aktuelle oder zukünftige Forschungsprojekte genutzt werden können.
Proben und Daten, die im Rahmen medizinischer Behandlungen gewonnen wurden, können nur dann für die Forschung verwendet werden, wenn die*der Spender*in über alle Aspekte vollständig aufgeklärt wurde und dafür ihr*sein Einverständnis gegeben hat. Bei der Einholung der Einwilligungserklärung werden mögliche Spender*innen von Ärzt*innen oder eigens dafür geschulten Mitarbeiter*innen in einem persönlichen Gespräch über die Inhalte der Einwilligungserklärung aufgeklärt. Im Zuge dieses Gespräches wird der*dem Patientin*Patienten ermöglicht, Fragen zu stellen und alle wichtigen Informationen zu erhalten. Willigt die*der Patient*in ein, können Proben, die für die Befundung nicht mehr benötigt werden, für wissenschaftliche Zwecke archiviert werden.
Die Einwilligungserklärung der FREEZE-Biobank wurde von der Ethik-Kommission der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg genehmigt.
Grundsätze
- Die Einwilligung muss schriftlich, eigenhändig und (wenn möglich) vor der Entnahme erfolgen.
- Eine Einwilligung ist nur dann gültig, wenn die*der Spender*in über Zwecke, Wesen, Bedeutung und Tragweite angemessen aufgeklärt worden ist.
- Keinesfalls wird bei Spender*innen mehr oder anderes Gewebe entfernt, als für die Diagnose oder Therapie der vorliegenden Krankheit nötig ist. Bei Blutabnahmen können bis max. 90 ml Blut (ca. 6 Esslöffel) zusätzlich entnommen werden.
- Jedes einzelne Forschungsprojekt benötigt das Vorliegen einer befürwortenden Stellungnahme durch eine Ethik-Kommission.
- Die Proben werden ausschließlich für Zwecke der medizinischen Forschung eingesetzt.
- Um den Datenschutz zu garantieren, werden Proben und Daten ausschließlich in kodierter (pseudonymisierter) Form in Forschungsprojekten eingesetzt.
- Bei Zustimmung dürfen alle vorliegenden Probenmaterialien, die rückwirkend und zukünftig gesammelt werden, genutzt werden.
- Für die Probenbereitstellung ist eine finanzielle Abgeltung für Spender*innen nicht vorgesehen. Sollten Forschungsergebnisse, die unter Verwendung von Proben oder Daten der FREEZE-Biobank gewonnen wurden, kommerziell verwertet werden, ergibt sich für Spender*innen kein Recht auf eine Beteiligung.
Widerruf
Sie als Spender*in haben das Recht, die Einwilligung in die Nutzung der in der FREEZE-Biobank und ihren Partner-Biobanken am UKF gespeicherten Bioproben und zugehörigen Daten jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf der Proben- und Datenverwendung umfasst eine teilweise oder vollständige Rücknahme der Einwilligung in die Nutzung der Proben. Damit werden diese Proben nicht weiter für Forschungszwecke verwendet und fachgerecht entsorgt, zu den Proben zugehörige Daten werden gelöscht. Die Forschungsergebnisse, die bis dahin mit diesen Proben und zugehörigen Daten erzielt wurden, sind von dem Widerruf nicht betroffen.
Richten Sie Ihren Widerruf bitte an:
Universitätsklinikum Freiburg
Zentrum für Biobanking
FREEZE-Biobank Koordination
Breisacher Str. 115 · 79106 Freiburg
E-Mail: biob.ev.freeze@uniklinik-freiburg.de
Telefon: +49 761 270-77741
(Mo-Fr, 8:00-16:00 Uhr)
Ihre weiteren Datenschutzrechte gemäß DSGVO:
- Recht auf Auskunft gem. Art. 15 DSGVO (z.B. können Sie sich an uns wenden, falls Sie wissen möchten, welche Daten wir über Sie gespeichert haben)
- Löschung gem. Art. 17 DSGVO (z.B. können Sie sich an uns wenden, falls wir bestimmte Daten löschen sollen, die wir über Sie gespeichert haben)
- Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO
- Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DSGVO (z.B. können Sie sich an uns wenden, um Ihre bei uns gespeicherten Daten in einem komprimierten Format zu erhalten, z.B. weil Sie die Daten an anderer Stelle zur Verfügung stellen wollen)
- Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 Abs. 1 DSGVO (z.B. können Sie sich bei Beschwerden auch direkt an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde wenden)
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Landesbeauftragte/r für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg:
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de
Bereichsdatenschutzbeauftragter FREEZE-Biobank:
Telefon: 0761 270-36961