Psychische Belastung
Betriebsärztlicher DienstBeschäftigte mit arbeitsbezogenen Gesundheitsstörungen – dazu gehören auch psychische Leiden/Belastungen jeder Art – können jederzeit einen Termin zur Wunschvorsorge beim Betriebsärztlichen Dienst vereinbaren. Hier findet dann eine individuelle Beratung und falls erforderlich auch die Weitervermittlung an eine geeignete Fachstelle statt. Die ärztliche Schweigepflicht wird selbstverständlich jederzeit gewahrt.
Erlangen Vorgesetzte direkt oder von Dritten Kenntnis von einer tätigkeitsbezogenen Gesundheitsstörung – auch der seelischen Gesundheit – von Beschäftigten, so haben sie der betreffenden Person gem. §5 Abs. 2 ArbMedVV unverzüglich Angebotsvorsorge beim Betriebsarzt anzubieten.
Erlangen Vorgesetzte direkt oder von Dritten Kenntnis von einer tätigkeitsbezogenen Gesundheitsstörung – auch der seelischen Gesundheit – von Beschäftigten, so haben sie der betreffenden Person gem. §5 Abs. 2 ArbMedVV unverzüglich Angebotsvorsorge beim Betriebsarzt anzubieten.