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Mutterschutz

Betriebsärztlicher Dienst

Mutterschutz

Für schwangere Mitarbeiterinnen gelten besondere Schutzbestimmungen nach Mutterschutzgesetz und anderen Rechtsvorschriften (z.B. Strahlenschutzgesetz). Schwangere und Vorgesetzte können Beratung und Hilfestellung bei der Umsetzung dieser Schutzbestimmungen durch den Betriebsärztlichen Dienst wahrnehmen. Ausführliche Informationen zum Mutterschutz sowie der Umsetzung der spezifischen Schutzbestimmungen finden Sie in unserer Mutterschutz-Broschüre. Bitte beachten Sie, dass das Mutterschutzgesetz neben den Beschäftigten und Auszubildenden auch ausdrücklich für Praktikantinnen und Studierende gilt.

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