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Mutterschutz

Betriebsärztlicher Dienst

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts ist zum 1. Januar 2018 ein neues Mutterschutzgesetz in Kraft getreten. Die Broschüre „Leitfaden zum Mutterschutz“ informiert Sie ausführlich über wesentliche Aspekte rund um den Mutterschutz.

Für schwangere Mitarbeiterinnen gelten besondere Schutzbestimmungen nach Mutterschutzgesetz und anderen Rechtsvorschriften (z.B. Strahlenschutzgesetz). Schwangere und Vorgesetzte können Beratung und Hilfestellung bei der Umsetzung dieser Schutzbestimmungen durch den Betriebsärztlichen Dienst wahrnehmen.

Ausführliche Informationen zum Mutterschutz und der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen sowie der Umsetzung der spezifischen Schutzbestimmungen finden Sie auf den Internet-Seiten der Regierungspräsidien bzw. der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg:

Für die Gefährdungsbeurteilung steht ein spezielles Meldeformular (einschließlich Gefährdungsbeurteilung) sowie ein Erhebungsbogen der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg zur Verfügung:

Für die Ausnahmegenehmigung für Nachtarbeit zwischen 20 und 22 Uhr, die Bereitschaftserklärung der Frau zur Nacht-/Sonn-/Feiertagsarbeit sowie das ärztliche Zeugnis über die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Nachtarbeit verwenden Sie bitte die vorgegebenen Formulare der Gewerbeaufsicht:

Bitte beachten Sie bei der Gefährdungsbeurteilung die Vorgaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg für den Mutterschutz im Krankenhaus:

sowie die derzeit noch zu verwendenden Merkblätter Mutterschutz der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg für Labore, Kindertagesstätten, etc.:

Bitte beachten Sie, dass das neue Mutterschutzgesetz neben den Beschäftigten und Auszubildenden auch ausdrücklich für Praktikantinnen und Studierende gilt.