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Ihre Röntgenuntersuchung

Wieso wir bewusst auf Strahlenschutzmittel beim Röntgen verzichten

Internationale Studien belegen, dass die Verwendung von Bleischürzen und ähnlichen Strahlenschutzmitteln bei radiologischen Untersuchungen heutzutage wenig zusätzlichen Nutzen bietet und die Untersuchung sogar negativ beeinflussen kann. Deshalb folgen wir am Universitätsklinikum Freiburg aktuellen Empfehlungen und verzichten bewusst auf den Einsatz von Strahlenschutzmitteln.

Historischer Einsatz von Strahlenschutzmitteln und Fortschritt durch moderne Technologien

Früher wurden Bleischürzen und andere Schutzmittel häufig verwendet, um empfindliche Organe während radiologischer Untersuchungen vor Röntgenstrahlung abzuschirmen.

Dank technologischem Fortschritt sind heute deutlich geringere Strahlendosen ausreichend, um hochwertige Bilder zu erzeugen. Moderne Geräte ermöglichen es, empfindliche Organe besser zu schonen, wodurch die gesamte Strahlenbelastung reduziert wird. Dies minimiert auch die Streustrahlung in umliegende Körperregionen.

Aufgrund dieser Entwicklungen verwenden wir am Universitätsklinikum Freiburg keine Röntgenschürzen und andere Schutzmittel beim Röntgen.

Geringer Nutzen von Schutzmitteln

Die herkömmlichen Schutzmittel reduzieren die ohnehin geringe Strahlenbelastung nur minimal. Der Verzicht auf diese Mittel verhindert auch, dass sie versehentlich in den Untersuchungsbereich gelangen und dadurch die Bildqualität beeinträchtigen oder die Strahlenbelastung negativ beeinflussen.

Schutz für Hilfs- und Begleitpersonen

Hilfs- oder Begleitpersonen tragen jedoch weiterhin Schutzmittel, um gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Einheitlicher Standard am UKF

Unsere Vorgehensweise basiert auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und den Empfehlungen der Strahlenschutzkommission sowie internationalen Empfehlungen von Fachgesellschaften. So gewährleisten wir, dass die Untersuchungen nach dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik erfolgt.

FAQ

Um die Strahlenexposition bei einer Untersuchung möglichst gering zu halten und gleichzeitig die benötigte Bildqualität zu erzielen, arbeitet unser interdisziplinäres Team Hand in Hand. So prüft unser ärztliches Team vor jeder Untersuchung individuell alternative Verfahren. Wenn eine Bildgebung mittels Röntgenstrahlung das für Sie am besten geeignete Verfahren darstellt, wird die rechtfertigende Indikation gestellt. Anschließend wird die Bildgebung mit modernsten Geräten durchgeführt, sodass heute deutlich geringere Strahlendosen notwendig sind als früher. Dadurch sinkt die Strahlenexposition aller Organe.

Während der Untersuchung sorgt unser medizinisches Fachpersonal außerdem für eine optimierte Positionierung und der Beschränkung der Röntgenstrahlen auf den relevanten Untersuchungsbereich. Zudem überwacht und optimiert unser Medizinphysik-Team die Strahlendosis und stellt sicher, dass gesetzlich festgelegte Referenzwerte deutlich unterschritten werden und auch die Bildqualität weiter optimiert wird.

Die Strahlenexposition während einer Untersuchung ist abhängig von der Art der Untersuchung. Für alle Untersuchungen gilt das Optimierungsgebot nach § 8 des Strahlenschutzgesetzes, international wird dieses Prinzip der Optimierung „As Low As Reasonably Achievable“, kurz ALARA, genannt. Danach sind wir verpflichtet, die verwendete Strahlendosis so niedrig wie vernünftigerweise möglich zu halten. Zusätzlich existieren diagnostische Referenzwerte, die eine Orientierung für typische nationale Dosiswerte liefern und möglichst unterschritten werden sollen.

Die diagnostische Strahlenexposition ist allgemein gering und ermöglicht mit den Daten, die wir erhalten unerlässliche Informationen für Ihre Diagnose oder Therapie.

Laut der internationalen Strahlenschutzkommission und dem Bundesamt für Strahlenschutz konnte bis heute keine Studie einen direkten strahlenbedingten Anstieg von Erbkrankheiten zeigen.

Über Jahrzehnte waren Patienten-Strahlenschutzmittel im Röntgen fester Bestandteil bei jeder Bildgebung. In unserer Abteilung arbeiten wir heute mit modernsten bildgebenden Technologien. Dadurch konnte die benötigte Strahlendosis einer Untersuchung in den letzten Jahrzehnten um ein Vielfaches reduziert werden. Zusammen mit einem verbesserten Verständnis der Strahlensensitivität strahlenempfindlicher Organe wie beispielsweise der Fortpflanzungsorgane, führte dies zu einer Neubewertung des Nutzens von Strahlenschutzmitteln.

Heute empfehlen aktuellste Studien sowie nationale und internationale Fachgesellschaften den generellen Einsatz von Strahlenschutzmitteln deshalb nicht mehr. Aufgrund dieser Erkenntnisse verzichten auch wir auf die Verwendung von Patienten-Strahlenschutzmitteln.

Strahlenschutzmittel bestehen aus Materialien wie Blei und dienen dazu, Röntgenstrahlung abzuschirmen. Gelangen sie jedoch in den Untersuchungsbereich, führt dies dazu, dass darunterliegende Strukturen auf dem Bild nicht dargestellt werden können. Handelt es sich dabei um einen für die Diagnostik relevanten Bereich, können wichtige Strukturen übersehen werden oder die Bildgebung muss möglicherweise wiederholt werden, wodurch sich die Strahlenexposition insgesamt erhöht.

Unsere modernen Geräte erkennen automatisch, wie viel Strahlendosis benötigt wird. Dies führt dazu, dass die Strahlenexposition insgesamt sinkt. Wenn nun Strahlenschutzmittel in den Untersuchungsbereich gelangen, können die Geräte durch diese negativ beeinflusst und die Strahlenexposition wird unbeabsichtigt erhöht.

Strahlenschutzmittel, die weit weg vom Untersuchungsbereich angebracht werden, bieten keinen Nutzen, da sie die an den Organen gestreute Strahlung nicht effektiv abschirmen können.

Bei Begleitpersonen und unserem Personal soll keine Bildgebung stattfinden, weshalb wir sie zusätzlich mit persönlichen Strahlenschutzmitteln schützen, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Außerdem besteht bei beiden Gruppen keine Gefahr, dass Strahlenschutzmittel unbeabsichtigt in den Untersuchungsbereich gelangen können.  Somit können sie auch keine Untersuchungsbereiche verdecken oder Geräte negativ beeinflussen.

Weiterführende Literatur

American Association of Physicists in Medicine (2019). AAPM Position Statement on the Use of Patient Gonadal and Fetal Shielding. AAPM Policy number PP 32-A. www.aapm.org/org/policies/details.asp.

Bundesamt für Strahlenschutz (2022). Bekanntmachung der aktualisierten diagnostischen Referenzwerte für diagnostische und interventionelle Röntgenanwendungen. Bundesanzeiger AT 11.01.2023 B1.

P. Hiles, P. Gilligan, J. Damilakis, E. Briers, C. Candela-Juan, D. Faj, S. Foley, G. Frija, C. Granata, H. de las Heras Gala, R. Pauwels, M. Sans Merce, G. Simantirakis, und E. Vano (2021). European consensus on patient contact shielding. Insights into Imaging 12(194). doi.org/10.1186/s13244-021-01085-4.

International commission on radiological protection (2007). The 2007 Recommendations of the International Commission on Radiological Protection. Publication 103. Annals of the ICRP 37(2–4). doi.org/10.1016/j.icrp.2007.10.003

Schweizerische Gesellschaft für Strahlenbiologie und Medizinische Physik (2020). Report on the use of patient shielding in radiological procedures.

Strahlenschutzkommission (2022). Verwendung von Patienten-Strahlenschutzmitteln bei der diagnostischen Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen.

The British Institute of Radiology (2020). Guidance on using shielding on patients for diagnostic radiology applications. https://www.bir.org.uk/media/416143/final_patient_shielding_guidance.r1.pdf

Bundesamt für Strahlenschutz (2021). Vererbbare Strahlenschäden. https://www.bfs.de/DE/themen/ion/wirkung/vererbbar/vererbbar_node.html