Spuren körperlicher Gewalt rechtzeitig sichern
Rechtsmedizin(08.06.2021) Eine kostenfreie Untersuchungsstelle am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg unterstützt Betroffene bei der Dokumentation körperlicher Gewalt
Häufig bringen Betroffene, die körperliche Gewalt erfahren haben, diese nicht oder nicht sofort zur Anzeige. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Doch wenn körperliche Verletzungsfolgen von häuslicher oder sexualisierter Gewalt oder Missbrauch rasch dokumentiert werden, können die Betroffenen im Anschluss ohne Zeitdruck eine Entscheidung für oder gegen eine Strafanzeige treffen. Dabei unterstützt seit Beginn des Jahres die Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene (USG) am Institut für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Freiburg.
Das Angebot bietet Betroffenen die Möglichkeit, Verletzungsspuren objektiv und nach höchstem fachlichem Standard sichern zu lassen, ohne dass zuvor die Polizei oder andere Behörden eingeschaltet werden müssen. @Dragana Gordic / freepik
„Unsere ärztlichen Mitarbeiter*innen haben jahrelange Erfahrung in der rechtssicheren Dokumentation und Beurteilung von körperlichen Gewaltfolgen“, sagt Prof. Dr. Ulrike Schmidt, Oberärztin im Institut für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Freiburg. Das Angebot soll Betroffenen die Möglichkeit bieten, Verletzungsspuren objektiv und nach höchstem fachlichem Standard sichern zu lassen, ohne dass zuvor die Polizei oder andere Behörden eingeschaltet werden müssen. „Wir möchten Menschen mit körperlicher Gewalterfahrung ein niederschwelliges Angebot machen, unabhängig davon, ob es zu einer Strafanzeige kommt oder nicht“, sagt Schmidt. Die Dokumentation ist kostenfrei und steht jeder von körperlicher Gewalt betroffenen Person offen. Betroffene können direkt Kontakt aufnehmen oder durch behandelnde Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen zugewiesen werden.
Rechtssichere Dokumentation verschafft Betroffenen Zeit
Eine möglichst schnelle Vorstellung bei der USG ist ratsam. Doch auch wenn bereits etwas Zeit verstrichen ist, kann die Dokumentation noch erfolgen. „Grundsätzlich ist es immer sinnvoll, Verletzungen zu dokumentieren, solange diese noch sichtbar sind“, erklärt Schmidt. Beim Termin in der USG führen die Ärzt*innen bei den Betroffenen eine Untersuchung der Körperoberfläche durch. Neben einer schriftlichen und gegebenenfalls fotografischen Dokumentation der Befunde werden, sofern erforderlich, zusätzliche Spurenträger wie beispielsweise Kleidungsstücke und Patient*innenproben gesichert.
Die erhobenen Daten, Proben und Befunde werden am Institut für Rechtsmedizin registriert und sachgerecht gemäß den gesetzlichen Vorgaben gelagert. Sollte sich die untersuchte Person im weiteren Verlauf für eine Anzeigeerstattung bei der Polizei entscheiden, können die Befunde von den Ermittlungsbehörden angefordert werden.
Termine für eine Untersuchung in der USG
Eine Terminabsprache ist erforderlich und kann unter der Telefonnummer 0761 203-6850 erfolgen. Die Geschäftszeiten sind montags bis freitags von 8 Uhr bis 16.30 Uhr. Außerhalb der Geschäftszeiten und an Feiertagen können Betroffene eine Nachricht und Kontaktdaten für einen Rückruf hinterlassen. Eine anonymisierte Untersuchung ist in Einzelfällen und nach besonderer, vorheriger Absprache möglich. Die rechtsmedizinische Untersuchung unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Am Institut für Rechtsmedizin können keine akuten Verletzungen behandelt werden. Diese müssen, wenn erforderlich, vor einer Vorstellung bereits ärztlich versorgt worden sein.
Beratungsangebote in Freiburg
Das Institut für Rechtsmedizin arbeitet mit der Beratungsstelle Frauenhorizonte – gegen sexuelle Gewalt e.V. sowie mit der Freiburger Fachstelle Intervention gegen Häusliche Gewalt (FRIG) und dem Frauen- und Kinderschutzhaus Freiburg/Frauenberatungsstelle bei häuslicher Gewalt zusammen. Gerade bei akuter sexualisierter Gewalt empfiehlt sich für die Betroffenen zunächst die Kontaktaufnahme mit Frauenhorizonte – gegen sexuelle Gewalt e.V. unter der Telefonnummer 0761 2858585. Die geschulten Beraterinnen sind rund um die Uhr zu erreichen und helfen bei der Koordinierung der notwendigen Untersuchungen. Bei häuslicher Gewalt können die Betroffenen jederzeit das Frauen- und Kinderschutzhaus Freiburg/Frauenberatungsstelle bei häuslicher Gewalt unter der Telefonnummer 0761 31072 erreichen und die notwendige Unterstützung erhalten.
Kontakt zur Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene:
Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene (USG)
Albertstraße 9
79104 Freiburg
Institut für Rechtsmedizin
Universitätsklinikum Freiburg
Tel. 0761 203-6850
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