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Lehre & Weiterbildung

QB 12 Teilbereich Naturheilverfahren und Physikalische Medizin

Das Curriculum und die Vorlesungsfolien sind auf der Lernplattform ILIAS hinterlegt

Klinisches Wahlfach Naturheilkunde

Zielgruppe:

Alle Studierende des klinischen Studienabschnitts, die ein spezielles Interesse an diesem Fach haben.

Beschreibung und Erfolgskontrolle:

  • Praktikum im Uni-Zentrum Naturheilkunde (28h verteilt auf 1 - 2 Wochen) plus Patientenvorstellung und -bericht (maximal 3 Seiten)
  • Schriftliche Ausarbeitung (Review, max. 12 Seiten) und Vortrag halten

Themen:

  • Heilpflanzenporträts
  • Darstellung naturheilkundlicher Therapieverfahren
  • Darstellung naturheilkundlicher Behandlungsansätze bei bestimmten Erkrankungen

Die eigenständige Leistung liegt in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung und der didaktischen (bildunterstützten) Aufarbeitung des Themas. Ein Vortrag ist nicht verpflichtend.

Ansprechpartner:
Prof. Dr. Roman Huber
Telefon: +49 (0) 761 270 82010
Telefax: +49 (0) 761 270 83230
roman.huber@uniklinik-freiburg.de

Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren

Ringvorlesung Naturheilverfahren Wintersemester 2019/2020

Programm Kurs I - pdf-Dokument - Beginn am 14.10.2021

Donnerstags 18.30 -20.45 Uhr im Seminarraum Haus Frerichs; Hugstetterstr. 55, 79106 Freiburg

Hospitation im Uni-Zentrum Naturheilkunde
(6 Monate Weiterbildungsermächtigung für die Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren liegen vor)

Kontakt:

Prof. Dr. Roman Huber
 Tel.: ++49 (0) 761 270-82010


 

 

Zusatzbezeichnung Akupunktur / Akupunkturkurse

Freiburger Kurse für traditionelle Chinesische Medizin und Naturheilverfahren

Akupunkturkurse und Fallseminare:

Informationen über Dr. Johannes Naumann johannes.naumann@uniklinik-freiburg.de

Hospitationen:

Kontaktaufnahme mit Dr. Sabine Schulz (Akupunkturbeauftragte) sabine.schulz@uniklinik-freiburg.de

Information zur Zusatzbezeichnung Akupunktur

Definition:

Die Zusatzweiterbildung Akupunktur umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die therapeutische Beeinflussung von Körperfunktionen über definierte Punkte und Areale der Körperoberfläche durch Akupunkturtechniken, für die eine Wirksamkeit nachgewiesen ist.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatzweiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in der Akupunktur nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung

Weiterbildungszeit:

  • 120 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 mit praktischen Übungen in Akupunktur und anschließend unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten
  • 60 Stunden praktische Akupunkturbehandlungen
  • 20 Stunden Fallseminare in mindestens 5 Sitzungen innerhalb von mindestens 24 Monaten

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in:

  • den neurophysiologischen und humoralen Grundlagen und klinischen Forschungsergebnissen zur Akupunktur
  • der Systematik und Topographie der Leitbahnen und ausgewählter Akupunktur-Punkte einschließlich Extra- und Triggerpunkte sowie Punkte außerhalb der Leitbahnen
  • der Indikationsstellung und Einbindung der Akupunktur in Behandlungskonzepte
  • der Punktauswahl und -lokalisation unter akupunkturspezifischen differentialdiagnostischen Gesichtspunkten
  • Stichtechniken und Stimulationsverfahren
  • der Teilnahme an Fallseminaren einschließlich Vertiefung und Ergänzung der Theorie und Praxis der Akupunktur anhand eigener Fallvorstellungen

Übergangsbestimmung zur Zusatzweiterbildung Akupunktur

Ab 1.4.2008 wird auch in Baden-Württemberg die Zusatzbezeichnung Akupunktur eingeführt!

Kammerangehörige, die innerhalb der letzten acht Jahre vor Einführung

  • 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung oder
  • 48 Monate Tätigkeit in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
  • mindestens 140 Stunden Kursweiterbildung in Akupunktur (A-Diplom)
  • 24 Monate regelmäßige praktische Tätigkeit in der Akupunktur nachweisen,

können die Anerkennung der Zusatzweiterbildung innerhalb einer Frist von 3 Jahren beantragen. Fehlende Voraussetzungen nach Satz 1 können innerhalb der Antragsfrist noch erworben werden.“

Akupunktur als Leistung der GKV

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 18. April 2006 beschlossen, die Akupunktur für zwei Indikationen als GKV-Leistung einzuführen.
Qualitätsvoraussetzung für die Leistungserbringung ist neben Kenntnissen in der psychosomatischen Grundversorgung (80 Std. Kurs) und der Teilnahme an einem interdisziplinären Kurs in Schmerztherapie (80 Std.) die Zusatzweiterbildung Akupunktur.

Da die Zusatzweiterbildung Akupunktur nicht in der baden-württembergischen Weiterbildungsordnung verankert ist, gilt hier das A-Diplom, bzw. das Absolvieren von Grundkurs, Fallseminaren und praktischer Ausbildung als Ersatz.


 

School of Pharmacy der University of Namibia

Im Rahmen einer Gastprofessur an der School of Pharmacy der University of Namibia (Ansprechpartner E. Hango) führt Prof. Huber Vorlesungen und Seminare zu Komplementärmedizin durch und betreut Bachelor-Arbeiten von Pharmaziestudierenden.

Adresse

Theodor von Frerichs Haus
Sir-Hans-A.-Krebs-Straße
79106 Freiburg