Ablauf einer ABO-inkompatiblen Nierentransplantation in Freiburg
1. Vorbereitung:
Zunächst sollten sich der mögliche Nierenspender und der Empfänger im Freiburger Transplantationszentrum zu einem ersten Aufklärungsgespräch vorstellen (Transplantationszentrum Freiburg, Frau Bethe, Hugstetter Str. 55, 79106 Freiburg, Tel.-Nr. 0761/270-27320). Wir werden hier ausführlich mit Ihnen über die Punkte Nierenlebendspende und die Besonderheiten der ABO-inkompatiblen Nierenlebendspende sprechen. An diesem Tag wird auch eine Blutgruppentestung bei Spender und Empfänger aus dem Blut durchgeführt. Dabei wird der Antikörperspiegel im Blut des Empfängers gegen die Blutgruppe des Spenders gemes-sen und es wird ein Gewebeverträglichkeitstest (Crossmatch) zwischen Spender und Empfänger durchgeführt. Die Untersuchungsergebnisse werden ihnen dann einige Tage später mitgeteilt. Wenn eine Gewebeverträglichkeit besteht (negativer Crossmatch) und die Antikörperspiegel im Blut des Empfängers nicht außergewöhnlich hoch sind, kann eine ABO-inkompatible Transplantation durchgeführt werden.
2. Voruntersuchung des Spenders auf Tauglichkeit zur Lebendspende:
Voraussetzung für jede Nierenlebendspende ist, dass der Spender durch die Operation nicht gefährdet wird, d.h. er muss um eine Nierenlebendspende machen zu können „kerngesund“ sein. In einem 3tägigen stationären Aufenthalt an der Uniklinik in Freiburg wird der Spender auf „Herz und Nieren“ untersucht. Diese Voruntersuchungen sind für jeden Lebendspender vorgesehen.
3. Voruntersuchung des Empfängers auf Tauglichkeit zur Transplantation:
Jeder mögliche Empfänger muss vor der Nierentransplantation zur Aufnahme auf die Transplantationswarteliste eine Reihe von Untersuchungen durchführen lassen, die in der Regel vom betreuenden Nierenfacharzt oder dem betreuenden Transplantationszentrum veranlasst werden. Über diese Untersuchungen hinaus sind für eine ABO-inkompatible Transplantation keine weiteren Untersuchungen am Empfänger notwendig.
4. Vorstellungstermin des Nierenspenders bei der Ethik-Kommission:
Wenn keine medizinischen Gründe bei Spender oder Empfänger gegen eine Transplantation sprechen, erhält der Lebendspender einen ambulanten Vorstellungstermin bei der sog. Ethik-Kommission. Diese Kommission hat die Aufgabe, die Freiwilligkeit der Lebendspende zu überprüfen und ihr schriftliches Votum ist vor einer Nierenlebendspende gesetzlich vorgeschrieben. Die Vorstellung des Nierenempfängers bei der Ethik-Kommission ist nicht zwingend erforderlich, jedoch möglich. Die Kommission tagt in der Regel nachmittags in Freiburg. Am Vormittag erfolgt ein nochmaliges Aufklärungsgespräch im Transplantationszentrum.
Transplantationszentrum Freiburg
Hugstetter Str. 55
79106 Freiburg
Telefon: 0761 270-27320
Telefax: 0761 278 970
transplantationszentrum@uniklinik-freiburg.de
www.transplantationszentrum-freiburg.de