Rehafallbegleitung
Reha-Fallbegleitung bei Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängigen mit erwerbsbezogenen Problemen: Wissenschaftliche Begleitung
Vor dem Hintergrund verschiedener Problemstellungen in der Suchtrehabilitation – z.B. einer relativ hohen Quote von rückfälligen Versicherten und damit „Therapiewiederholern“, der bislang schwierigen beruflichen Perspektiventwicklung und Optimierungspotenzialen im Hinblick auf das Schnittstellenmanagement – hat die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz (DRV RLP) das Modellprojekt „Reha-Fallbegleitung“ entwickelt. Vorrangiges Ziel des Modellprojekts ist es, die rehabilitativen Strukturen an den Belangen der Abhängigkeitskranken auszurichten, das Schnittstellenmanagement zu intensivieren und die Nachhaltigkeit der Rehabilitation bezogen auf den Erhalt der Abstinenz und die berufliche Wiedereingliederung zu verbessern. Die Reha-Fallbegleitung ist als Maßnahme der Prozessbegleitung vom Zeitpunkt der Kostenzusage bis hin zur beruflichen Wiedereingliederung angelegt. Zielgruppe ist eine besondere Risikogruppe von alkohol-, medikamenten- und drogenabhängigen Versicherten, bei denen besondere erwerbsbezogene Probleme bestehen und die „Therapiewiederholer“ oder „Nichtantreter“ einer bewilligten Maßnahme sind. Das Konzept der Reha-Fallbegleitung wurde in 15 Fachkliniken für Entwöhnungsbehandlungen modellhaft erprobt und wissenschaftlich evaluiert. Die Evaluation erfolgte dabei in Kooperation mit der Abteilung Klinische Psychologie der Universität Koblenz-Landau (Prof. Dr. A. Schröder).
Folgende Fragestellungen standen bei der Evaluation des Modellprojekts im Mittelpunkt: 1) Wie ist das mittel- und langfristige Outcome der Versicherten mit Reha-Fallbegleitung bzgl. Abstinenz, Wiedereingliederung ins Erwerbsleben, fester Wohnsitz und Anbindung an das Hilfesystem? 2) Wie sind die Ergebnisse des Modellprojekts bezüglich der angezielten verbesserten Vernetzung und des Schnittstellenmanagements zu bewerten? 3) Trifft das Modellprojekt bei Versicherten, Reha-Fallbegleitern und Kooperationspartnern auf Akzeptanz? 4) Gibt es Variablen, die den Verlauf der Reha-Fallbegleitung prädizieren?
Die Fragestellungen wurden mithilfe eines kombiniert qualitativ-quantitativen Designs beantwortet. Die Evaluation der Reha-Fallbegleitung bzgl. der definierten Outcomekriterien wurde mittels direkter und mittels indirekter Veränderungsmessung unter Anwendung eines längsschnittlichen Prä-Post-Designs mit fünf Messzeitpunkten und unter Rückgriff auf überwiegend etablierte Fragebogeninstrumente durchgeführt.
Vergleicht man die Stichprobe der Teilnehmer der Reha-Fallbegleitung mit Rehabilitanden, die 2009 in Fachkliniken für Alkohol-, Medikamenten- bzw. Drogenabhängige behandelt wurden (Basisdokumentation des Fachverbands Sucht), so wird deutlich, dass es sich bei den Teilnehmern der Reha-Fallbegleitung um eine hochselektive und schwer belastete Stichprobe handelte.
Die Inanspruchnahme der Reha-Fallbegleitung durch die Versicherten war hoch, und die Teilnahme an der Reha-Fallbegleitung spiegelte sich sowohl in der Antrittsquote der Rehabilitation als auch in der planmäßigen Beendigung der Rehabilitation wider. Der qualitative Studienabschnitt verdeutlichte, dass sich die Zielsetzungen der Fallbegleitung gut den konzeptionellen Vorgaben der Reha-Fallbegleitung – Abstinenzsicherung, berufliche Integration und kontinuierliche Anbindung des Versicherten ans Hilfenetz – zuordnen ließen. Die zur Zielerreichung umgesetzten Prozesse waren jedoch sehr heterogen und variierten von Fall zu Fall stark. Das Modellprojekt traf bei den Versicherten, bei den Reha-Fallbegleitern und bei der Mehrzahl der Kooperationspartner auf große Akzeptanz, und auf wesentlichen Zielkriterien der Reha-Fallbegleitung konnten Resultate erzielt werden, die vor dem Hintergrund der erheblich belasteten Zielgruppe als positiv zu bewerten sind. Allerdings konnten keine stabilen Variablen identifiziert werden, die für den Verlauf der Reha-Fallbegleitung auf den beschriebenen Zielgrößen prädiktiv waren.
Eine stärkere Vereinheitlichung im Vorgehen und die Sicherstellung des erwerbsbezogenen Fokus beim routinemäßigen Einsatz der Fallbegleitung kann durch eine klarere Definition der Prozesse sichergestellt werden – dies soll durch die Entwicklung eines Manuals erreicht werden.
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