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Ihre Weiterbildung

Pflege in der Onkologie
Pflege in der Onkologie

Dauer der Weiterbildung: 24 Monate bei Vollzeitbeschäftigung, bei Teilzeit entsprechend länger

Beginn der Weiterbildung: jeweils im September alle 2 Jahre

Die Weiterbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, welche aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil besteht.

  • Gesundheits- und Krankenpfleger*innen bzw. Pflegefachfrauen/Pflegefachmänner
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen
  • Altenpfleger*innen, die in ambulanten oder stationären Einrichtungen des Gesundheitswesens und im häuslichen Bereich krebskranke Menschen pflegen und begleiten

Qualifikation für pflegerische Aufgaben in der onkologischen Pflege, u.a.

  • gezielte Erfassung des Pflegebedarfs in den verschiedenen Phasen der Krebserkrankung und Evaluation durchgeführter Interventionen,
  • vertiefte Anleitung, Beratung und Unterstützung von krebskranken Menschen und ihren Familien,
  • Verantwortung in patientenorientierten Pflegesystemen wie Bezugspflege/Primary Nursing,
  • umfassende Koordination patientenbezogener Leistungen im Krankenhaus und in anderen Versorgungssystemen,
  • verantwortliche Rolle bei Veränderungsprozessen innerhalb des Pflegebereichs,
  • Mitwirkung und Mitverantwortung bei betriebsbezogenen Aufgaben der Versorgung krebskranker Menschen,
  • Weiterentwicklung der ethischen Kompetenz.
    Siehe auch Weiterbildungsverordnung - Onkologie vom 19. Dezember 2000 in der letzten geänderten Fassung.

Inhalte:

  • Spezielle Pflege Menschen aller Altersgruppen mit onkologischen Erkrankungen
  • Vertiefende medizinische Fachinhalte der Onkologie
  • Sozialwissenschaftliche, psychologische, ethische und seelsorgerische Themen
  • Profession und Rolle der Fachpflege

Der theoretische Anteil der Weiterbildung ist verteilt auf 18 Blockwochen Präsenz, Selbstlernzeit und 3 Prüfungstagen. Die Teilnehmer*innen erstellen während der Weiterbildung eine praxisbezogene Facharbeit.

Praxisbezogene Facharbeit:

  • Auftraggeber Stationsleitung
  • Durchführung am praktischen Einsatzort
  • Thema aus der Abteilung steht zu Beginn der Weiterbildung fest
     

Innerhalb der Weiterbildung sind kontinuierlich Leistungsnachweise zu erbringen, welche die Grundlage zur Beurteilung der erfolgreichen Teilnahme darstellen.

Unterrichtszeiten: in der Regel von 8.30 - 16.00 Uhr

Ort: Schulräume der Akademie für Medizinische Berufe am Universitätsklinikum Freiburg

Gesamtumfang: 720 Stunden

Gesamtumfang: 2.350 Stunden Mitarbeit unter fachkundiger Praxisanleitung in obligatorischen und fakultativen Einsatzbereichen.

  • Mindestens 600 Stunden konservativer internistischer Pflegebereich mit überwiegend Krebskranken
  • Mindestens 600 Stunden chirurgischer Pflegebereich mit überwiegend Krebskranken
  • Mindestens 600 Stunden radiologischer Pflegebereich mit überwiegend Krebskranken
  • Mindestens 300 Stunden Wahleinsatz (bspw. HNO, Stammzelltransplantation, Rehabilitation, Selbsthilfeorganisation, Ambulanzen, Praxen, Hospiz, u.a.) mit überwiegend Krebskranken
  • Verbleibende praktische Weiterbildungszeit wird auf die vorgenannten Bereiche verteilt

Externe Teilnehmer*innen können nach Absprache mit der Leitung der Weiterbildung im eigenen Krankenhaus eingesetzt werden.

Weiterbildungsbezeichnung:

  • Gesundheits- und Krankenpfleger*in für Onkologie
  • Pflegefachfrau /Pflegefachmann für Onkologie
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in für Onkologie
  • Altenpfleger*in für Onkologie
  • Zusatzqualifikation „Palliative Care": Die Teilnehmer*innen des zweijährigen, berufsintegrierten Weiterbildungslehrgangs erwerben zusätzlich ein Zertifikat über ihre erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildung „Palliative Care", die den vertraglichen Bestimmungen des §39A SGB V entspricht.
  • Weitere Zusatzqualifikationen z. B. „Breast Care" sind entsprechend dem eigenen Arbeitsfeld möglich.
  • Die Weiterbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, welche aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil besteht.

Rahmenbedingung des Kurses ist die Verordnung des Sozialministeriums Baden-Württemberg über die Weiterbildung in den Berufen der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege auf dem Gebiet der Onkologie. Weiterbildungsverordnung - Onkologie vom 19. Dezember 2000 in der letzten geänderten Fassung.

  • Für Beschäftigte des Klinikums ist die Teilnahme kostenfrei.
  • Für externe Teilnehmer*innen beträgt die Kursgebühr 6.490€

  • Die Veranstaltung umfasst insgesamt 720 theoretische Unterrichtseinheiten.
  • Sie erhalten 40 Fortbildungspunkte im Rahmen der Registrierung beruflich Pflegender.
Fachliche Leitung

Alexandra Kammerer
B.A. Pflegepädagogin
Telefon: 0761 270-64200
alexandra.kammerer@uniklinik-freiburg.de