Barrierefreiheit
Grundlagen
Barrierefreie Programmierung von Internetseiten bedeutet, dass die gesuchten Informationen leicht zugänglich sind. Bei der Gestaltung sollen einfache technische Lösungen bevorzugt werden. Bei Bildern z.B. wird der so genannte Alternative Text (Anker-Tag 'a', Attribut 'alt=') eingesetzt und beschriftet, damit auch Sehbehinderte und Blinde die in der Graphik enthaltene Information abrufen können.
Für die Richtlinie zur barrierefreien Programmierung von Internetseiten im Bereich des Öffentlichen Dienstes gibt es seit dem 1. Mai 2002 eine gesetzliche Grundlage: Das "Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze", kurz Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Siehe auch wikipedia: de.wikipedia.org/wiki/Behindertengleichstellungsgesetz_(Deutschland).
Aufgrund § 11 Absatz 1 Satz 2 wurde am 24. Juli 2002 die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV) erlassen. Dieser Paragraph besagt: "Träger öffentlicher Gewalt [...] gestalten ihre Internetauftritte und -angebote [...] so, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können."
Der Landtag macht mit dem "Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und Änderung anderer Gesetze" diese Regeln am 20. April 2005 auch für ganz Baden-Württemberg verbindlich.
Weitere Infos
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG2.0)
Übersetzung www.einfach-fuer-alle.de/wcag2.0 - Blindheit
wikipedia: de.wikipedia.org/wiki/Blindheit
- Medien
- Computernutzung - Screenreader
wikipedia: de.wikipedia.org/wiki/Screenreader - 'Splitter', Berlin
www.itdz-berlin.de/dokumente/splitter/splitter_2005_4.pdf