Durchführung der Prüfung
Bei zu geringer Teilnehmeranzahl können Prüfungen bis zu 3 Wochen vor Prüfungstermin abgesagt werden.
Abmeldung
Diese Anmeldung ist verbindlich und kann grundsätzlich nicht annulliert werden. Besteht eine Abmeldung, sollte diese spätestens 16 Tage vor dem Prüfungstermin erfolgen. Die Abmeldefristen sind auf unserer Webseite ersichtlich. Eine Abmeldung muss immer schriftlich erfolgen. Als Stichtag gilt das Eingangsdatum der Mitteilung beim telc-Prüfungszentrum der Uniklinik Freiburg. Mündliche Abmeldungen werden nicht berücksichtigt. Das Unterlassen der Rechnung oder Nicht-Erscheinen zur Prüfung gilt nicht als Abmeldung.
Bei Abmeldungen nach Abmeldefrist oder Fernbleiben von der Prüfung werden 100% der Prüfungsgebühr fällig. Bei Vorlage einer Krankschreibung im Falle einer schweren Krankheit können die Kosten für die Prüfungsteilnahme zurückerstattet werden.
Im Falle des Nichterscheinens erhalten die Prüfungsteilnehmenden keine Rückerstattung.