"KMK und VG Wort haben sich darauf verständigt, dass die Vergütung für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in digitalen Semesterapparaten bis Ende Februar wie bislang pauschal erfolgt. Zum 1. März 2018 tritt das neue Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) in Kraft, in dem die Pauschalvergütung geregelt ist."
(Quelle: hrk.de)