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Herzlich willkommen im Institut für Rechtsmedizin

Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen einen Überblick über die Arbeitsbereiche des Instituts, aktuelle Forschungsprojekte, Publikationen und Lehrveranstaltungen geben.

Das Institut vertritt das Fach Rechtsmedizin in Forschung, Lehre und Dienstleistung auf dem gesamten Gebiet der Rechtsmedizin. Die Wissenschaftler*innen sind Mitglieder in den entsprechenden Fachgesellschaften (z. B. DGRM, GTFCh, ISFG), Reviewer*innen von Fachartikeln in diversen, wissenschaftlichen Zeitschriften und teilweise in Gremien aktiv.

Durch die Einbindung in das Universitätsklinikum besteht ein intensiver Kontakt zu den klinischen Einrichtungen - sowohl in der Lehre und Forschung als auch in der Krankenversorgung (Konsiliartätigkeit, toxikologische Notfallanalytik, Mitwirkung bei Hirntoddiagnostik).

Weiterhin befindet sich am Institut eine Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene (USG).

Das Institut für Rechtsmedizin ist nach ISO/IEC 17025 akkreditiert. Anlage zur Akkreditierungsurkunde (unbefristet), Anlage zur Akkreditierungsurkunde (befristet)


Aktuelle Informationen


Hinweise zu Anmeldungen zum Abstinenzkontrollprogramm oder Abgabe von Haarproben

Bitte vereinbaren Sie mit dem unten hinterlegten Online-Tool einen Termin und beachten Sie bitte, dass die Zahlung vor Ort nur in bar möglich ist.

 


Studie zum Nachweis der Beibringung von K.O.-Mitteln

Aktuell beforscht das Institut für Rechtsmedizin in Freiburg die ungewollte Beibringung von sog „K.O.-Mitteln“. Dies ist leider kein neues gesellschaftliches Phänomen, sondern schon lange Gegenstand rechtsmedizinischer Forschung und Routine. Wir können am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg die typischen „K.O.-Mittel“ mit modernsten Geräten nachweisen. Wichtig ist dabei, dass Proben so rasch wie möglich innerhalb von bis zu 12 Stunden nach einem vermuteten Vorfall, gewonnen werden. Daher führen wir eine Studie zur Beibringung von „K.O.-Mitteln“ unmittelbar im Nachtleben oder anderen prädisponierenden Situationen durch. Die Daten sollen uns helfen, einen Überblick über die Situation und die im Umlauf befindlichen Substanzen zu gewinnen. Wir hoffen, Ihnen mit der Analyse Ihrer Urinprobe die Ungewissheit über eine ungewollte K.O.-Mittel-Einnahme nehmen zu können. Dies kann insbesondere dann gelingen, wenn die Probe innerhalb des genannten Zeitfensters von längstens 12 Stunden gewonnen wurde. Die erhobenen Studiendaten fließen ‑ selbstverständlich anonym ‑ über die Zusammenarbeit mit Akteur*innen des sicheren Nachtlebens in Präventionsarbeit ein.

Sofern Sie vermuten, von einer Beibringung von K.O.-Mitteln ohne Ihr Wissen und Wollen betroffen zu sein und an der Teilnahme interessiert sind, ist es wichtig, dass Sie innerhalb von 12 Stunden nach der vermuteten Beibringung bzw. nach dem Auftreten von Symptomen eine Urinprobe gewinnen. Dazu können Sie jedes saubere, verschließbare Gefäß (z. B. Marmeladenglas etc.) nutzen. Die Urinprobe gewinnen Sie entweder direkt vor Ort (z. B. Diskothek, Club, Festival…) oder an einem anderen Ort, wie z. B. in Ihrer Wohnung. Sofern Sie ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen müssen, können Sie auch dort eine Urinprobe gewinnen. Sie finden in den Notfallambulanzen des Universitätsklinikums Freiburg über die Studie informierte Ansprechpartner*innen. Die Probe können Sie werktags zwischen 8.00 und 16.30 Uhr direkt am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg in der Albertstraße 9 abgeben.
Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt. Zur Studienteilnahme müssen Sie sich über das Einwilligungsformular mit der Teilnahme einverstanden erklären. Für unsere Studie ist es sehr hilfreich, wenn Sie den Fragebogen vollständig ausfüllen. Auf Wunsch teilen wir Ihnen das Ergebnis Ihrer Probe mit. Weitere Schritte werden durch uns nicht eingeleitet; eine allfällige weitere Verwendung liegt in Ihrer Zuständigkeit. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass eine forensisch-gutachterliche Stellungnahme im Rahmen dieser Studie nicht eingeschlossen ist. Die Analyse ist für Sie selbstverständlich kostenlos.

 


 



Rechtsmedizin

Nach einer alten Definition ist Rechtsmedizin, früher "Gerichtliche Medizin" genannt, die Anwendung medizinischer Kenntnisse für Zwecke der Rechtspflege. Diese Begriffsbestimmung bringt vor allem die praktische Bedeutung des Faches zum Ausdruck. Die Gerichtliche Medizin ist als eine der ältesten medizinischen Disziplinen seit langem an den europäischen Universitäten etabliert. Wesentliche Teilbereiche sind heute die somatische Rechtsmedizin, die medizinische Kriminalistik, die Verkehrsmedizin, die forensische Toxikologie sowie die forensische Spurenkunde. Darüber hinaus ist die ärztliche Rechts- und Standeskunde seit eh und je eine der tragenden Säulen des Faches. Durch die lange Tradition der forensischen Gutachtenerstattung wird die Rechtsmedizin zutreffend als das Mutterfach der begutachtenden Medizin bezeichnet.

Institutsgebäude 1962

Geschichte des Freiburger Instituts für Rechtsmedizin

Albrecht VI., Erzherzog von Österreich, stiftete 1457 die Alma Mater Friburgensis als rechtlich selbständige Universität mit eigener Gerichtsbarkeit. Der Vorlesungsbetrieb wurde 1460 aufgenommen. Ab 1755 fanden regelmäßige Lehrveranstaltungen über Rechtsmedizin (damals “Medicina legalis”) statt. Der erste Professor für Gerichtliche Medizin an der Universität Freiburg war Franz Carl Anton RODECKER (1769-1773). 1942 sollte erstmals ein eigenes Institut für Gerichtliche Medizin eingerichtet werden (unter Herbert ELBEL). Kurz nach der behelfsmäßigen Unterbringung in der Albertstraße 4 wurde das Institut am 27.11.1944 bei einem Bombenangriff zerstört.

Nach dem Kriegsende übernahmen zunächst die Pathologen Gerhard LIEBEGOTT und Franz BÜCHNER die Tätigkeit auf forensisch-pathologischem Gebiet. Am 23.03.1954 wurde Günther WEYRICH zum Extraordinarius ernannt und mit der Gründung eines neuen Instituts beauftragt. Als Provisorium diente anfänglich eine Wohnung im Haus Katharinenstraße 32, bis der jetzige Institutsneubau in der Albertstraße 9 im Jahr 1962 bezogen werden konnte.

Nach der Emeritierung von Günther WEYRICH, der 1960 zum Ordinarius ernannt worden war, folgten als Lehrstuhlinhaber Wolfgang SPANN (1966-1969), Balduin FORSTER (1970-1988) und Stefan POLLAK (1989-2020). Seit April 2020 ist Annette THIERAUF-EMBERGER neue Ärztliche Direktorin des Instituts.

2012 feierten die Mitarbeiter mit der Ausrichtung der 91. Jahrestagung der DGRM das 50-jährige bestehen des Institutsgebäudes in der Albertstraße.


Institut für Rechtsmedizin • Albertstraße 9 • 79104 Freiburg
Telefon: 0761 203-6853 • Telefax: 0761 203-6858 • Email: rechtsmedizin@uniklinik-freiburg.de